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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Waldorf Frommer: Vermehrt Mahnbescheide in Abmahnangelegenheiten

Derzeit beantragt die Kanzlei Waldorf Frommer zahlreiche Mahnbescheide in solchen Abmahnangelegenheiten, in denen zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben, jedoch keine Zahlung geleistet wurde. Den uns zur Prüfung übersandten Mahnbescheiden nach werden diese wohl vor allem in solchen Angelegenheiten beantragt, in denen die Constantin Film Verleih GmbH, die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft oder die Sony Music Entertainment Germany GmbH Auftraggeber der Kanzlei Waldorf Frommer sind. Der Erfahrung nach wird man auch sagen können, dass diese Rechteinhaber auch am häufigsten Klagen vor Gericht bringen.

Das Mahnbescheidverfahren wird vor allem deswegen oft gewählt, da es für den Gläubiger eine kostengünstige und weniger zeitaufwendige Alternative zum Gerichtsverfahren darstellt. Andererseits wird der geltend gemachte Anspruch jeweils nicht richterlich geprüft, so dass Einwendungen gegen die erhobene Forderung erst einmal unberücksichtigt bleiben.

Auf Grundlage eines unwidersprochenen Mahnbescheides kann aber auch ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Deswegen sollte hier nicht untätig geblieben werden. Die Einlegung des Widerspruchs muss binnen 2 Wochen erfolgen, da anschließend der Vollstreckungsbescheid jederzeit von der Gläubigerseite beantragt werden kann. Auch hier kann zwar dann noch Widerspruch eingelegt werden, dieser wird dann aber wie ein Einspruch gegen ein Versäumnisurteil behandelt.

Über das jeweilige Vorgehen im konkreten Einzelfall sollten Betroffene sich anwaltlich beraten lassen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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