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Waldorf Frommer: Vermehrt Mahnbescheide in Abmahnangelegenheiten
Derzeit beantragt die Kanzlei Waldorf Frommer zahlreiche Mahnbescheide in solchen Abmahnangelegenheiten, in denen zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben, jedoch keine Zahlung geleistet wurde. Den uns zur Prüfung übersandten Mahnbescheiden nach werden diese wohl vor allem in solchen Angelegenheiten beantragt, in denen die Constantin Film Verleih GmbH, die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft oder die Sony Music Entertainment Germany GmbH Auftraggeber der Kanzlei Waldorf Frommer sind. Der Erfahrung nach wird man auch sagen können, dass diese Rechteinhaber auch am häufigsten Klagen vor Gericht bringen.
Das Mahnbescheidverfahren wird vor allem deswegen oft gewählt, da es für den Gläubiger eine kostengünstige und weniger zeitaufwendige Alternative zum Gerichtsverfahren darstellt. Andererseits wird der geltend gemachte Anspruch jeweils nicht richterlich geprüft, so dass Einwendungen gegen die erhobene Forderung erst einmal unberücksichtigt bleiben.
Auf Grundlage eines unwidersprochenen Mahnbescheides kann aber auch ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Deswegen sollte hier nicht untätig geblieben werden. Die Einlegung des Widerspruchs muss binnen 2 Wochen erfolgen, da anschließend der Vollstreckungsbescheid jederzeit von der Gläubigerseite beantragt werden kann. Auch hier kann zwar dann noch Widerspruch eingelegt werden, dieser wird dann aber wie ein Einspruch gegen ein Versäumnisurteil behandelt.
Über das jeweilige Vorgehen im konkreten Einzelfall sollten Betroffene sich anwaltlich beraten lassen.