Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Waldorf Frommer – Sony Music Entertainment Germany GmbH – Band Of Horses – Mirage Rock
Nach wie vor werden Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke von einer Vielzahl von Rechteinhabern verfolgt. Die Rechteinhaber beauftragen hierzu regelmäßig mehr oder weniger bekannte Anwaltskanzleien, die dann im Namen der Rechteinhaber eine Abmahnung aussprechen.
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Betroffenes Werk: Band Of Horses – Mirage Rock
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Wer zum ersten Mal eine Abmahnung in Händen hält, ist nicht selten erschrocken wegen der erhobenen Ansprüche. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und hohe Geldbeträge werden in Abmahnangelegenheiten wegen Urheberrechtsverletzungen unserer Erfahrung nach immer verlangt. Beides soll meistens in einer sehr kurzen Frist erfolgen.
Hier ist grundsätzlich festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch ein sog. dringlicher Anspruch ist, für den durchaus eine sehr knappe Frist gesetzt werden darf. Anders sieht es aber für den Zahlungsanspruch aus. Zu kurze Fristen für diesen Anspruch können auf die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung schließen lassen. Allerdings ist das jeweils eine Frage des Einzelfalls.
Wichtig ist, dass die erhobenen Ansprüche nicht – nur um die Frist einzuhalten – ohne Prüfung erfüllt werden sollten. Vor allem die Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall in der geforderten Form abgegeben werden, um nicht ein Schuldanerkenntnis zu leisten. Eine anwaltliche Beratung ist hier in jedem Fall angezeigt.
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Grundsätzlich sollte erst nach einer ausführlichen anwaltlichen Beratung auf das Abmahnschreiben geantwortet werden.