Nach wie vor kommt es dazu, dass in älteren Filesharing-Angelegenheiten Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids…
Waldorf Frommer – Abmahnung – The Sessions – Wenn Worte berühren
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Betroffenes Werk: The Sessions – Wenn Worte berühren
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Der Vorwurf an Betroffene: das genannte Werk soll unerlaubt in einer Tauschbörse zum Download angeboten worden sein. Diese vorgeworfene Rechtsverletzung beschert dem Anschlussinhaber nun eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Ob diese Ansprüche bestehen oder nicht lässt sich nicht allgemein beantworten. Es ist jeweils eine umfassende Prüfung im Einzelfall erforderlich. Insgesamt hat die Erfahrung aber gezeigt, dass in den meisten Fällen für beide Seiten tragbare Lösungen gefunden werden können.
Die erhobenen Ansprüche sollten nicht ungeprüft erfüllt werden. Empfehlenswert ist eine vorherige anwaltliche Beratung.