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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

SKW Schwarz Rechtsanwälte: Abmahnung – Mahnbescheid – Widerspruch – Folgeschreiben nach Widerspruch?

Aus aktuellen Mandatsanfragen in unserer Kanzlei ist uns bekannt, dass die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte aus München nunmehr offenbar dazu übergegangen ist, nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid nicht unmittelbar Klage zu erheben, sondern den Abgemahnten nochmals anzuschreiben und dem Anschreiben einen Entwurf der angedrohten Klage beizufügen. Gleichzeitig wird eine erneute Frist gesetzt, innerhalb derer die Möglichkeit eröffnet sein soll, die Klage durch Zahlung eines reduzierten – aber über dem ersten aus der Abmahnung stammenden – pauschalen Betrag abzuwenden.

Welche Reaktion hierauf im Einzelfall angezeigt ist, kann nicht allgemein gesagt werden. Generell ist es so, dass die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte unserer Erfahrung nach vor allem Anwaltskosten und keinen Schadenersatz einklagt. Diese werden dafür regelmäßig aus einem Streitwert von 30.000 € geltend gemacht. Unsere Vermutung nach spekuliert man seitens der Kläger darauf, dass insbesondere in Verfahren vor dem Amtsgericht München ein Vergleichsvorschlag des Gerichtes in Höhe von 800 € erfolgen wird, den der Beklagte dann annehmen soll.

Unserer Auffassung nach sollte eine gezielte Verteilung gegen die Ansprüche erfolgen, die vorliegend insbesondere darauf abstellen sollte, wie sich die Differenz des ursprünglichen Abmahnbetrages von im Regelfall 320 € zu den angedrohten mehr als 1000 € des Klageentwurfs ergibt.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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