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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Negele Zimmel Greuter Beller – Abmahnung – Inflagranti – Echte Schlampen 4

Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller

Rechteinhaber: BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH

Betroffenes Werk: Inflagranti – Echte Schlampen 4

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu liegt dem Abmahnschreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die in der Form keineswegs unterzeichnet werden sollte. Im Übrigen soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen standardisierten Zahlungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz ergibt.

Bei Abmahnungen, die sich auf Filmwerke aus dem Bereich der „Erwachsenenunterhaltung“ oder Pornographie beziehen, ist einigen Personen der Gang zum Anwalt oft peinlich. Tatsächlich muss aber gesagt werden, dass üblicherweise in solchen Fällen meist sehr gute Möglichkeiten bestehen, sich gegen die vorgebrachten Ansprüche zur Wehr zu setzen.

In Wirklichkeit ist nach meinem Befinden in den hier angesprochenen Abmahnangelegenheiten schon bedenklich, ob hier Schadenersatz unter Umständen nach der sog. Lizenzanalogie berechnet werden kann. Ist dies nicht machbar, dann hätte der Abmahner den tatsächlich entstandenen Schaden zu ermitteln, ein Hinweis auf fiktive Lizenzgebühren ist somit nicht zufriedenstellend. Auch die Höhe der geltend gemachten Schadenersatzbeträge dürfte in solchen Fällen noch deutlich kritischer zu betrachten sein.

Betroffene Internetanschlussinhaber sollten in Abmahnangelegenheiten wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen eine anwaltliche Beratung nutzen. Auch wenn es sich vorliegend regelmäßig um standardisierte Abläufe handelt, müssen Abgemahnte wissen, dass es sich beim Urheberrecht um ein schwieriges Rechtsgebiet handelt.

Es ist daher nicht sinnvoll, mit Behauptungen ins Blaue hinein, Schutzbehauptungen oder vergleichbaren Äußerungen auf eine Abmahnung zu reagieren. Zum Beispiel nachfolgende „Argumente“ helfen üblicherweise nicht bei der Verteidigung gegen die Abmahnung:

– Ich bin das nicht gewesen.
– Ich bin nicht daheim gewesen.
– Ich war schon im Bett
– Mein Computer ist nicht gelaufen.
– Ich dachte nur der Upload/ das Hochladen sei verboten.
– Ich habe gedacht, Tauschbörsen sind erlaubt.
– Ich habe gedacht, eine Prtivatkopie ist erlaubt.

Erforderlich ist hier zu begreifen, dass rechtlich betrachtet eher andere Gründe relevant sind. Dementsprechend müssen Betroffene sich verdeutlichen, dass selbst in solchen Fällen, in denen eine Verantwortlichkeit vorliegen kann, eine anwaltliche Beratung wichtig ist, nämlich weil es dann in erster Linie um die rechtssichere Erfüllung des Unterlassungsanspruches geht und für die Zahlungsforderungen normalerweise Verhandlungsspielräume ausgenutzt werden können.

Gerne wollen wir Ihnen mit einer knappen Ersteinschätzung einen verkürzten Überblick anbieten. Ob Sie nach der Erstberatung den Fall an uns weitergeben wollen, können Sie zwanglos im Anschluss mitteilen. Natürlich werden Ihnen vor Mandatsübertragung die vollständigen bei uns anfallenden Kosten mitgeteilt.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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