Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Mahnbescheide der Kanzlei FAREDS wegen Urheberrechtsverletzung
Wie uns aus der Rücksprache mit Kollegen bekannt wurde, beantragt die Kanzlei FAREDS aus Hamburg derzeit im Auftrag der Herren Alexander Komlew und Christian Königseder Mahnbescheide wegen offener Zahlungsforderungen aus Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Die Summe, die nach dem Mahnbescheid zu bezahlen wäre, bewegt sich üblicherweise bei ca. 970,- EUR.
Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, so lassen Sie diesen keinesfalls unbeachtet. Auf Grundlage eines unwidersprochenen Mahnbescheides kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen und so schließlich der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden. Bei Erlass des Mahnbescheides wird die zu Grunde liegende Forderung nicht geprüft, so dass aus unserer Sicht oft angezeigt sein wird, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Nur wenn dann der Antragsteller den Anspruch begründet und es zum gerichtlichen Verfahren kommt, wird die Forderung auf ihr Bestehen hin überprüft. Da diese Frage nicht immer leicht zu beantworten ist, sollte vorab eine anwaltliche Beratung eingeholt werden.