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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Klageverfahren vor dem Amtsgericht München in Abmahnangelegenheiten

Eine aktuelle Pressemitteilung des AG München zeigt, dass Rechteinhaber mitunter die Zahlungsansprüche auch gerichtlich durchzusetzen versuchen. Die Pressemitteilung des AG München finden Sie hier: Geb ich Dir, gibst Du mir… das kann teuer werden.

Derzeit sind rund 1400 Klagen am AG München anhängig, Tendenz angeblich steigend. Gemessen an der tatsächlich versandten Zahl an Abmahnschreiben wird man wohl dennoch von einem geringen Prozentsatz ausgehen können, der letztlich vor Gericht landet. Gleichwohl ist natürlich ein entsprechendes Risiko gegeben.

Meiner Kenntnis nach endet eine Vielzahl der Verfahren mit einem Anerkenntnis oder (auf Anraten des Gerichts) Vergleich. Dies vor allem deshalb, weil ansonsten eine umfangreiche Beweisaufnahme, ggf. verbunden mit der Einholung eines IT-Sachverständigengutachtens betreffend die Ermittlungssoftware, notwendig wäre. Die daraus resultierenden Kosten stehen in den meisten Fällen wohl nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Klageforderung. Dennoch wäre es sicherlich interessant, ein solches Verfahren bis zum Ende durchzufechten. Den meisten Abgemahnten fehlt es insoweit jedoch an einer ausreichenden finanziellen Grundlage, da die Kosten eines solchen Gutachtens vom Verlierer zu tragen wären – und derzeit ist dies in den meisten Fällen der Abgemahnte, den somit ein hohes Risiko trifft.

Aus der Pressemitteilung lässt sich jedoch auch herauslesen, dass die Mehrzahl der derzeitigen Verfahren offensichtlich aus älteren Angelegenheiten resultiert, in denen die Ermittlung der Anschlussinhaber noch auf der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften beruht. Außerdem legen die genannten Forderungsbeträge und Streitwerte nahe, dass es sich überwiegend um Verfahren der Kanzlei Waldorf Frommer aus München handelt. Dies würde auch die seit lange bestehenden Erwartungen bestätigen, dass in der genannten Kanzlei eine Klageabteilung aufgebaut würde.

Bei Abschluss eines Vergleiches läuft es derzeit üblicherweise darauf hinaus, dass der Anschlussinhaber von der Klagesumme rund die Hälfte bis hin zu drei Vierteln zu bezahlen hat.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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