Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Kanzlei Waldorf Frommer mahnt nun auch wegen TV Serien ab
Aus zahlreichen aktuellen Mandatsanfragen der letzten Tage wurde uns bekannt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer aus München nun offenbar auch wegen TV-Serien im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausspricht. Betroffen sind offenbar unter anderem folgende Serien:
- New Girl
- How I Met Your Mother
- Homeland
- Modern Family
- Sons Of Anarchy
Wie üblich sind auch diese Abmahnungen mit der Aufforderung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem sollen Abgemahnte wie üblich einen bestimmten Forderungsbetrag ausgleichen.
Aus den vorgelegten Abmahnungen lässt sich darauf schließen, dass die Kanzlei Waldorf Frommer (bei Einzel-Episoden-Abmahnungen) einen Gegenstandswert in Höhe von 5.000,- EUR zu Grunde legt und hieraus eine 1,0- Gebühr gem. Nr. 2300 VV RVG fordert, mithin einen Betrag in Höhe von 321,- EUR. Der geltend gemachte Schadenersatz liegt bei 150,- EUR.
Hauptbestandteil jeder Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Dieser zieht, insbesondere im Fall der gerichtlichen Geltendmachung, ein hohes finanzielles Risiko nach sich. Hier können schnell Verfahrenskosten im Bereich mehrerer tausend Euro im Raum stehen. Schon aus diesem Grund ist es falsch, wenn die Zahlungsforderung aus der Abmahnung als „Hauptproblem“ wahrgenommen wird.
Dieser Umstand tritt auch immer wieder in anwaltlichen Beratungen zu Tage. Viele Mandanten sind erstaunt, wenn der Anwalt ihnen eröffnet, dass tatsächlich der unscheinbare Vordruck der beiliegenden Unterlassungserklärung weit mehr rechtliche und finanzielle Risiken in sich birgt als ein Zahlungsanspruch, der sich ggf. auch schon im Rahmen mehrerer hundert Euro bewegt.
Unterlassungsansprüche werden derzeit von den Gerichten regelmäßig mit hohen Gegenstandswerten bemessen, so dass die daraus folgenden Verfahrenskosten ein Vielfaches von dem Betrag aus der Abmahnung erreichen können. Das führt dazu, dass bei der Reaktion auf eine Abmahnung stets die Unterlassungserklärung im Vordergrund steht und erst in einem zweiten Schritt über mögliche Zahlungsansprüche gesprochen werden sollte.
Betroffene sollten in Abmahnangelegenheiten wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Auch wenn es sich insoweit offenkundig um standardisierte Verfahren handelt, müssen Abgemahnte sich darüber bewusst sein, dass das Urheberrecht eine rechtliche Spezialmaterie ist, in der ohne fachkundige Beratung eine richtige Reaktion auf eine Abmahnung so gut wie unmöglich ist.
Seien Sie insbesondere vorsichtig damit, sich auf Ratschläge aus Foren zu berufen. Auch die Beantwortung des Abmahnschreibens mit Musterschreiben ist unserer Erfahrung nach nicht zielführend. Noch ein Stück riskanter ist die Abgabe einer eigenhändig formulierten Unterlassungserklärung oder die Verwendung von Mustern aus dem Internet. Gerade die häufig empfohlene Vorgehensweise, ohne Anwalt eine „Minimal-Unterlassungserklärung“ in modifizierter Form abzugeben und anschließend zu schweigen (also keine Kommunikation mit dem Abmahner zu haben), hat sich gerade in den letzten beiden Jahren als Fehler herausgestellt. In solchen Verfahren häufen sich mittlerweile auch die Klagen.
Spätestens in einem Klageverfahren ist ein eigener Anwalt unserer Einschätzung nach ohnehin unentbehrlich, sollte jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt beauftragt werden, um das Verfahren gar nicht erst in dieses Stadium gelangen zu lassen.