Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

In eigener Sache: Warum Sie uns bitte keine Einschreiben mit Rückschein senden

Es kommt immer mal wieder vor, dass Poststücke als Einschreiben mit Rückschein an uns geschickt werden, so auch in dieser Woche gleich mehrere Male. In vielen Fällen bedeutet das für uns einen erheblichen und völlig unnötigen Mehraufwand, namentlich dann, wenn – wie in dieser Woche an mehreren Tagen geschehen – beide Rechtsanwälte zeitgleich Gerichtstermine wahrnehmen müssen. In diesem Fall kann das Einschreiben von uns nicht entgegengenommen und der Rückschein nicht unterzeichnet werden, sondern wir müssen das Schreiben dann am nächsten Tag bei der Post abholen. Das bedeutet jedes Mal je nach Kundenverkehr vor Ort einen völlig unnötigen Zeitaufwand von etwa 30 bis 45 Minuten, inklusive der Fahrt zur Post und zurück. So gern wir für unsere Mandanten da sind: es muss eigentlich nicht sein, dass man wertvolle Arbeitszeit für solche Dinge verschwendet.

Zumal ein Einschreiben mit Rückschein auch dem Versender – abgesehen von einem deutlich höheren Porto – nicht sonderlich viel bringt. Denn nachweisen lässt sich damit zwar vielleicht der Zugang eines Poststücks, nicht aber dessen Inhalt. Gerade auf den kommt es aber im Regelfall an.

Als Rechtsanwalt erlebt man nicht selten, dass bei Streitigkeiten der Empfänger eines Einschreibens mit Rückschein zwar einräumt, ein Poststück erhalten zu haben. Wenn der Empfänger aber bestreitet, dass das erhaltene Poststück dasjenige ist, das der Versender verschickt haben will oder gar behauptet, nur einen leeren Umschlag erhalten zu haben, dann kann das für den Versender schnell nachteilig und zu einem Beweisproblem werden.

Wenn Sie uns Unterlagen so zukommen lassen wollen, dass der Zugang sichergestellt ist, dann reicht es fast immer aus, wenn Sie uns Kopien per E-Mail schicken (und ich betone: E-Mail, Cloud-Dienste nutzen wir aus verschiedenen Gründen eher ungern). Das reicht in so ziemlich allen Fällen aus, in denen wir nicht zwangsläufig ein Original-Schriftstück benötigen, und Sie erhalten von unserem Server sogar eine automatisch generierte Empfangsbestätigung. Das ist günstiger, geht schneller und vermeidet vor allem das Verschwenden von Arbeitszeit durch Stehen in der Warteschlange.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen