Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss – Waldorf Frommer – Tom Odell – Long Way Down
Uns liegt eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH zur Prüfung vor. In deren Namen werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadenersatz und Anwaltskosten gefordert. Gegenstand der Abmahnung ist „Tom Odell – Long Way Down“.
Abmahnung wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Betroffenes Werk: Tom Odell – Long Way Down
Hinweise zu einer Abmahnung wegen Filesharing
Es besteht grundsätzlich eine Vermutung, dass der Anschlussinhaber als Täter für die Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann.
Der Erhalt einer Abmahnung ist selten erfreulich, jedoch kein Anlass, in Panik zu verfallen. Vielmehr müssen zunächst die jeweiligen Ansprüche richtig eingeordnet werden.
In den meisten Fällen stellen sich Abmahnungen weder als Betrug noch als Abzocke dar. Tatsächlich ist es so, dass die jeweiligen Rechteinhaber sich gegen die rechtswidrige Verbreitung ihrer Werke schützen wollen und daher Urheberrechtsverletzungen mit einer Abmahnung verfolgen und verhindern wollen. Anders zu beurteilen ist hingegen die Frage, ob die erhobenen Ansprüche tatsächlich in dem jeweiligen Umfang bestehen bzw. geltend gemacht werden können.
Mit einer Abmahnung geht es nicht in erster Linie um die teilweise hohen Zahlungsansprüche. Beträge in Höhe von mehreren hundert bis über tausend Euro können hier durchaus als Regelfall bezeichnet werden. Ob sie aber in diesem Umfang bestehen, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Nicht immer bestehen die Zahlungsansprüche tatsächlich in der geltend gemachten Höhe.
Betroffene sollten den Blick jedoch eher auf den Unterlassungsanspruch richten. Schließlich sind Unterlassungsansprüche immer in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht auswirkungsreicher.
Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches ist diese grundsätzlich ein Leben lang binden. Diese Bindung muss auch ernst genommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre.
In finanzieller Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass der Unterlassungsanspruch einen regelmäßig hohen Gegenstandswert nach sich zieht. Das gilt trotz des seit 01.10.2013 geltenden Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, so dass jedenfalls im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Kostenrisiken drohen. Auf eine Abmahnng sollte daher in jedem Fall reagiert werden. Gerichtliche Verfahren wegen Unterlassungsansprüchen können damit schnell Kosten auslösen, die den drei- oder vierfachen Betrag der Zahlungsforderung aus der Abmahnung übersteigen. Daraus ergibt sich, dass eine Unterlassungserklärung auch dann abgegeben werden sollte, wenn der Anschlussinhaber keine Verantwortlichkeit für die behauptete Rechtsverletzung sieht.
Beachten Sie aber, dass Sie in keinem Fall die beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben sollten. Die originale Unterlassungserklärung stellt nämlich ein Schuldanerkenntnis dar und hat für den Anschlussinhaber nur nachteilige Folgen. Raten können wir stattdessen zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Weil die Unterlassungserklärung an diverse inhaltliche Formalien gebunden ist, sollte sie in jedem Fall von einem erfahrenen Anwalt erstellt werden.
Nach Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geht es nur noch um den Zahlungsanspruch. Gerade der Kostenpunkt Schadenersatz setzt ein Verschulden voraus, das nicht bei jedem Anschlussinhaber gegeben ist. Schon deswegen kann es sein, dass die Zahlungsansprüche zu hoch bemessen sind.
Aufgrund der mehrjährigen Erfahrung im Bereich Tauschbörsen-Abmahnungen raten wir grundsätzlich dazu, nur nach anwaltlicher Beratung auf das Abmahnscheeiben zu reagieren. Andernfalls geht der betroffene Anschlussinhaber unnötige Risiken ein.