Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss – Waldorf Frommer – Die Kirche bleibt im Dorf
Uns erreicht eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einem Werk der Universum Film GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Waldorf Frommer. In deren Namen werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadenersatz und Anwaltskosten gefordert. Die zur Prüfung vorgelegte Abmahnung bezieht sich auf „Die Kirche bleibt im Dorf“.
Abmahnung wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Universum Film GmbH
Betroffenes Werk: Die Kirche bleibt im Dorf
Über die Abmahnung
Ausgangspunkt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist, dass der Anschlussinhaber Täter der Rechtsverletzung ist und für alle Rechtsverletzungen über seinen Internetanschluss einstehen zu habe.
Nach Erhalt einer Abmahnung sollte zunächst Ruhe bewahrt und verstanden werden, welche Ansprüche tatsächlich im Raum stehen.
Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung kann jedenfalls nicht automatisch als Abzocke oder Betrug eingeordnet werden. Tatsächlich ist es so, dass die jeweiligen Rechteinhaber sich gegen die rechtswidrige Verbreitung ihrer Werke schützen wollen und daher Urheberrechtsverletzungen mit einer Abmahnung verfolgen und verhindern wollen. Aus rechtlicher Sicht stellt sich jedoch die Frage, in welchem Umfang die Ansprüche im Einzelfall bestehen.
Hauptbestandteil einer Abmahnung ist nicht der jeweilige Zahlungsanspruch, der im Einzelfall durchaus hoch sein kann. Die Beträge erreichen oft mehrere hundert Euro, müssen jedoch stets kritisch hinterfragt werden. Uns sind durchaus Konstellationen bekannt, in denen die Ansprüche nicht in dem erhobenen Umfang bestehen.
Viel wichtiger ist hingegen der Unterlassungsanspruch. Schließlich sind Unterlassungsansprüche immer in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht auswirkungsreicher.
Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches ist diese grundsätzlich ein Leben lang binden. Diese Bindung muss auch ernst genommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre.
Aber auch in finanzieller Hinsicht kommt dem Unterlassungsanspruch wegen seines üblicherweise hohen Gegenstandswertes einige Bedeutung zu. Gerichtliche Verfahren wegen Unterlassungsansprüchen können damit schnell Kosten auslösen, die den drei- oder vierfachen Betrag der Zahlungsforderung aus der Abmahnung übersteigen. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann daher – lösgelöst von der Frage der Verantwortlichkeit – schon deswegen sinnvoll sein, weil damit hohe Kostenrisiken vermieden werden können.
Es sollte jedoch auf keinen Fall die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung verwendet werden. Die originale Unterlassungserklärung stellt im Regelfall ein Schuldanerkenntnis dar. Stattdessen sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Erfahrene Anwälte sollten hierbei im Hinblick auf die korrekte Formulierung der Unterlassungserklärung in Anspruch genommen werden, da nur so teure Gerichtsverfahren sicher vermieden werden können.
In einem weiteren Schritt sollte dann der Zahlungsanspruch bewertet werden. Die bloße Zahlung auf eine Forderung führt nicht dazu, dass sie damit anerkannt wird. Gleichwohl sollte aber der Zahlungsanspruch nicht ungeprüft erfüllt werden.
Grundsätzlich aber gilt: das jeweilige Vorgehen sollte erst im Anschluss an eine anwaltliche Beratung erfolgen, um eine möglichst umfassende und vor allem sinnvolle Verteidigung für den jeweiligen Einzelfall zu ergreifen.