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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss – Waldorf Frommer – Breaking Dawn – Biss zum Ende der Nacht 1

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

Betroffenes Werk: Breaking Dawn – Biss zum Ende der Nacht 1

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Auch wenn Betroffenen in vielen Fällen der Gedanke an einen Betrug oder Abzocke wegen der erhaltenen Abmahnung kommt, so muss doch gesagt werden, dass das Abmahnschreiben nicht ohne weiteres in diese Kategorie eingeordnet werden kann. Die mit einer Abmahnung erhobenen Ansprüche können gerechtfertigt sein, wenn sie gegenüber dem Anschlussinhaber tatsächlich bestehen. Ob das der Fall ist, richtet sich nicht nur danach, ob der Anschlussinhaber selbst die vorgeworfene Rechtsverletzung begangen hat. Eine Haftung kommt auch dann in Betracht, wenn ein Dritter den Internetanschluss des Anschlussinhabers nutzen konnte und der Anschlussinhaber insoweit ihm obliegende Pflichten verletzt hat, mittels denen die Rechtsverletzung zu verhindern gewesen wäre. Allerdings ist in solchen Fällen die Höhe des geforderten Betrages zu hinterfragen und unter Umständen – jedenfalls teilweise – zurückzuweisen. Das lässt sich aber nur für den jeweiligen Einzelfall ermitteln.

Betroffene sollten in Abmahnangelegenheiten wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Auch wenn es sich insoweit tatsächlich um standardisierte Verfahren handelt, müssen Abgemahnte sich darüber bewusst sein, dass es sich beim Urheberrecht um eine rechtliche Spezialmaterie handelt.

Es ist daher nicht möglich, mit Behauptungen ins Blaue hinein, Schutzbehauptungen oder dergleichen auf eine Abmahnung zu reagieren. Beispielsweise folgende „Argumente“ helfen in der Regel nicht bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung:

– Ich war es nicht.
– Ich war nicht zu Hause.
– zum Tatzeitpunkt habe ich geschlafen
– Mein Computer war ausgeschaltet.
– Ich dachte nur der Upload/ das Hochladen sei verboten.
– Ich dachte, Tauschbörsen seien nicht verboten
– Ich dachte, privat downloaden ist erlaubt.

Wichtig ist hier zu verstehen, dass in rechtlicher Hinsicht andere Punkte von Bedeutung sind. Insbesondere müssen Abgemahnte sich verdeutlichen, dass selbst in Fällen, in denen eine Verantwortlichkeit gegeben ist, eine anwaltliche Beratung notwendig ist, gerade weil es dann in erster Linie um die richtige Erfüllung des Unterlassungsanspruches geht und hinsichtlich der Zahlungsforderungen erfahrungsgemäß Verhandlungsspielräume bestehen.

Gerne wollen wir Ihnen mit einer Ersteinschätzung einen knappen Überblick verschaffen. Ob Sie anschließend das Mandat an uns übertragen wollen, können Sie ohne Probleme später entscheiden. Selbstverständlich werden Ihnen vorab alle bei uns anfallenden Kosten genannt.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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