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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Datenschutzerklärung: Prüfung oder Erstellung für Internetseitenbetreiber

Diensteanbieter haben den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.

Die wichtigsten Regelungen betreffend den Datenschutz im Internet finden sich in § 13 Telemediengesetz (TMG) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Wer braucht eine Datenschutzerklärung?

Die Pflicht, eine Datenschutzerklärung bereit zu halten, trifft nach § 13 TMG Diensteannbieter. Das sind nach § 2 Nr. 1 TMG alle natürlichen oder juristischen Personen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln. Mit anderen Worten: die Pflicht, eine Datenschutzerklärung bereit zu halten, trifft an sich jeden Internetseitenbetreiber.
 

Was gehört in die Datenschutzerklärung?

Welche Angabenin die Datenschutzerklärung aufzunehmen sind hängt davon ab, welche Daten erhoben und wie diese verarbeitet werden. So macht es einen Unterschied, ob eine Internetseite rein zu Informationszwecken bereit gehalten wird und keinerlei Kontaktmöglichkeiten bestehen, ob Nutzer eigene Beiträge hinterlassen können oder ob fremde Inhalte eingebunden werden, die eine Kenntnisnahme des Drittanbieters von der IP-Adresse des Nutzers voraussetzen. Es ist daher schlicht unmöglich, den Inhalt einer Datenschutzerklärung in allgemeingütliger Form festzulegen.

Platzierung der Datenschutzerklärung

Grundsätzlich bietet es sich an, die Datenschutzerklärung auf einer gesonderten Seite bereit zu halten. Dies dient unter anderem der Übersichtlichkeit und Auffindbarkeit der Datenschutzerklärung. In jedem Fall aber muss der Inhalt der Unterrichtung für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.

Gerne werden wir auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten und ein bestehendes Impressum prüfen oder ein rechtssicheres Impressum erstellen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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