Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Corona: Zu welchem Zeitpunkt lügen Politiker?

Vor kurzem bin ich bei Twitter auf ein etwa 2 Minuten langes Video gestoßen, in dem die Aussagen verschiedener führender Politiker zu einer möglichen Impfpflicht vor und nach der Wahl verglichen worden sind. Der Aufbau des Videos ist insoweit vorgegeben und es ist interessant zu hören, wie sich die Aussagen der Politiker in einem relativ kurzen Zeitraum verändert haben. Kurz gesagt hat jeder einzelne der darin gezeigten Politiker eine vollständige Kehrtwende vollzogen und ist von einer Ablehnung der Impfpflicht auf den gegenteiligen Standpunkt umgeschwenkt, stets verbunden mit der Behauptung, man sei ja schon immer für eine Impfpflicht gewesen.

Das Video finden Sie (derzeit) hier: https://www.youtube.com/watch?v=h-wTUg2DuQ4

Für eine abendliche Stammtischrunde wäre dieser verbale Politquark wohl ein nicht untypisches Thema mit dem erwartbaren Ergebnis, dass „die alle miteinander in einen Sack“ gehören und dann mit dem Knüppel draufgeschlagen werden müsste. Den falschen würde man wohl eher nicht treffen.

Ich für meinen Teil habe mir daneben noch eine andere Frage gestellt: zu welchem Zeitpunkt genau haben die jeweiligen Politiker gelogen? Denn da es keine neuen Erkenntnisse gibt dahingehend, dass Covid19 in irgendeiner Art und Weise gefährlicher geworden ist, macht eine Impfpflicht heute bei einer an Fakten ausgerichteten Entscheidung eigentlich keinen Sinn.

Man kann sich also durchaus fragen, ob die betreffenden Personen vor der Wahl gelogen haben, beispielsweise um Wählerstimmen zu erhalten, oder ob sie sich erst nach der Wahl entschieden haben zu lügen, da ja nun betont wird, man sei schon immer für eine Impfpflicht gewesen. Man kann sich auch – polemisch formuliert – fragen, ob manche Politiker einfach immer lügen.

Eine abschließende Antwort möchte ich an dieser Stelle nicht geben, es ist aber meiner Meinung nach auch egal, wann jemand lügt oder gelogen hat. Persönlich handhabe ich es so: wer einmal gelogen hat, der verdient mein Vertrauen nicht mehr. Und um ganz ehrlich zu sein: einen Weg zurück zum Vertrauen gewähre ich in solchen Fällen auch nicht.

Wenn wir unsere sogenannte repräsentative Demokratie ernst nehmen und auch wirklich leben wollen, dann brauchen wir verlässliche Volksvertreter, auf deren Wort man vertrauen kann.

Dessen ungeachtet wird das Vorhaben einer allgemeinen oder irgendwie anders ausgestalteten Impfpflicht nach wie vor vorangetrieben. Der Showdebatte im Bundestag vor wenigen Wochen ist letzten Donnerstag eine weitere Debatte über verschiedene Anträge geführt worden. Von einer allgemeinen Impfpflicht, einer altersbezogenen Impfpflicht, einer Impfberatungspflicht, einer Ablehnung der Impfpflicht oder eine Ablehnung der Impfpflicht verbunden mit der Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht war so ziemlich alles dabei, was man sich an sinnvollen oder sinnlosen Lösungen ausdenken mag. Hat man seine kostbare Lebenszeit darauf verschwendet und sich so manche Reden unserer Volksvertreter angehört, dann bleibt man insgesamt einigermaßen ratlos zurück. Zum einen, weil erstaunlich ist, wer sich da alles Volksvertreter nennen darf, zum anderen, weil manches Gesagte derart frei von jeder wissenschaftlichen Grundlage war, dass einem informierten Menschen Angst und Bange werden muss. Wir sollten schließlich immer daran denken, dass es nicht nur Corona gibt, sondern auch andere wichtige Themen richtige Entscheidungen brauchen.

Ich halte es angesichts der aktuellen Entwicklungen durchaus für möglich, dass diese durchschaubare Debatte so unsinnig letztlich gar nicht ist: da die einzelnen Standpunkte zum Teil unvereinbar auseinander liegen, könnte ich mir gut vorstellen, dass am Ende gar nichts entschieden wird. Sollte es dann entgegen allem, was man im Moment erwarten darf, im nächsten Herbst doch zu einer Corona-Katastrophe kommen, dann kann man sich wenigstens gegenseitig die Schuld dafür in die Schuhe schieben.

Verstehen Sie mich an dieser Stelle bitte nicht falsch: selbstverständlich wird Corona nicht verschwinden, ganz egal, ob es wie auch immer ausgestaltete Impfpflicht geben wird oder nicht. Corona wird bleiben, meiner Einschätzung nach als vermutlich jährlich wiederkehrende Herbst- bzw. Wintererkrankung. So wie eben viele andere Atemwegserkrankungen auch. Die Frage wird eher sein, ob weiterhin irgendwelche monströsen Wellen herbeitestet werden und dann angesichts horrender (aber nichtssagender) Infektionszahlen erneut einer Diktatur gleichende Maßnahmen ergriffen werden.

Mein persönlicher Standpunkt – der sicherlich strittig ist – ist der, dass die Pandemie in dem Moment vorbei ist, in dem die Durchführung der Tests beendet wird und auf das echte Erkrankungsgeschehen anstelle von Infektionszahlen abgestellt wird. Der Beitrag könnte an dieser Stelle ausufern, da ich jetzt darauf eingehen könnte, warum das Auftreten einer (natürlich entstandenen) Virusvariante, die gefährlicher ist, höchst unwahrscheinlich ist und dass bereits jetzt – Entschuldigung – mehr oder weniger eine „Schnupfen-Pandemie“ der Grund für die Fortsetzung des Corona-Irrsinns ist.

Stattdessen will ich an dieser Stelle lieber eine andere Frage aufwerfen, nämlich die, was im Falle der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht eigentlich zu erwarten wäre.

Sicherlich haben Sie mitbekommen, dass Österreich eine solche allgemeine Impfpflicht erst kürzlich eingeführt hatte. Ab dem 15.03.2022 sollte einem Verstoß gegen die Impfpflicht dann auch ein Bußgeld folgen – kurz vor dem Stichtag wurde die Impfpflicht aber „ausgesetzt“, Begründung: neue wissenschaftliche Erkenntnisse würden zeigen, dass die Impfpflicht derzeit nicht mehr notwendig sei.

Tatsächlich dürfte es einen anderen Grund für die Aussetzung (und womöglich bald: Aufhebung) der Impfpflicht gegeben haben: zwischen Anfang Februar und dem Tag, an dem der österreichische Impfpflicht-Rückzieher erfolgte, hatten sich lediglich rund 26.000 Österreicher impfen lassen. Das ist relativ wenig, denn soweit ich weiß, hätte sich zwischen ca. 1 und 1,5 Millionen Menschen aufgrund der Impfflicht impfen lassen müssen. Unberücksichtigt sind dabei Menschen, die irgendwann mangels Auffrischungsimpfung wieder zu den Ungeimpften zählen würden. Man kann anhand dieser Zahlen also erahnen, dass die Aussetzung der Impfpflicht eher daran liegt, weil eine solche Vielzahl an Verfahren zu erwarten gewesen wäre, dass ein Funktionieren der österreichischen Verwaltung und Justiz wohl nicht mehr gewährleistet gewesen wäre.

Ich für meinen Teil vermute, dass etwas ähnliches sich hier in Deutschland bereits jetzt abzeichnet und möglicherweise auch abspielen wird. Als Rechtsanwalt bin ich es gewohnt, immer auch den schlechten Fall eines Verfahrens zu berücksichtigen, der vorliegend meiner Meinung nach in der Einführung der allgemeinen Impfpflicht für alle Erwachsenen Bürger bestehen würde. Nach dem bekannten Entwurf soll die Impfpflicht (derzeit noch) durch 3 Einzelimpfungen erfüllt sein, mit anderen Worten 2 Grundimpfungen und „Booster“. Schaut man nun auf die Zahlen, wie viele Impfungen bereits verabreicht worden sind oder sich das „Impftempo“ entwickelt, dann ist relativ klar, dass bei Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zum Oktober dieses Jahres hin mit einer massiven Belastung der Krankenkassen, Gesundheitsämter, Verwaltung und letztlich Justiz zu rechnen ist. Ich würde sogar so weit gehen und behaupten: es ist damit zu rechnen, dass es zum Systemausfall kommt. Grob geschätzt dürfte die Zahl der Ungeimpften, ausgehend vom heutigen Stand, im Oktober wohl bei etwa 10 Millionen Menschen oder höher liegen – ohne Berücksichtigung derer, die keine Lust auf einen Booster haben.

In diesem Zusammenhang gibt es eine erwähnenswerte Umfrage,

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article237632863/Impfpflicht-Nur-zwei-Prozent-der-Ungeimpften-wuerden-sich-bei-Impfpflicht-immunisieren-lassen.html

die zu Tage gefördert hat, dass selbst im Falle einer Impfpflicht gerade einmal 2% bereit wären, sich impfen zu lassen. Die übrigen Teilnehmer im Rahmen der Umfrage gaben an, ein Bußgeld in Kauf zu nehmen oder eben anderweitig – etwa über ein Attest zur Impfunfähigkeit – der Impfung entgehen zu wollen.

Nun weiß ich nicht, wie repräsentativ diese Umfrage ist, sie deckt sich aber sowohl mit meinen täglichen Erfahrungen, wenn ich mit anderen Ungeimpften spreche, wie auch mit dem, was ich für mich selbst entschieden habe. Wenn Sie mein Buch gelesen haben, dann wissen Sie (in aller Kürze): eine Impfung kommt für mich nur aus gesundheitlichen Gründen in Betracht. Da ich bereits an Covid19 erkrankt war und sich die Erkrankung als „einfache Erkältung“ gezeigt hat, entfällt dieser Grund für mich. Nachdem die Impfung keinen Fremdschutz bietet, ist ihr – soweit es mich betrifft – jede Grundlage entzogen. Und selbstverständlich habe ich auch für mich schon Pläne gemacht, was ich im Falle der Einführung einer solchen Impfpflicht tun würde.

Womit ich allerdings in jedem Fall rechne: sollte diese allgemeine Impfpflicht kommen, dann wird es sehr wahrscheinlich eine Menge Bußgeldverfahren geben. Was mich wieder zum Ausgangspunkt dieses Beitrags bringt: anders als Politiker, die als Volksvertreter in einer repräsentativen Demokratie eher nicht lügen sollten, wird die allgemeine Impfpflicht erwartbar viele normale Bürger zu Lügnern machen – sei es, weil es zur Fälschung von Impfpässen kommen wird, sei es, weil gegenüber den jeweiligen Stellen falsche Angaben gemacht werden, was auch immer. Die rechtliche Würdigung sei an dieser Stelle einmal außen vor, über Folgendes kann man aber einmal nachdenken: was macht die Lüge eines Politikers verzeihbarer?

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen