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Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

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Corona: Wie man die Verlängerung eines sinnlosen und schädlichen Lockdowns begründet. Eine Anleitung für Regierende

Am morgigen Mittwoch wird man in Deutschland die nächste Verlängerung des Lockdowns verkünden. Vermutlich erst einmal um 2 Wochen, zu noch nicht genauer bekannten Bedingungen. Die Verlängerung wird wieder einmal ohne Beteiligung des Parlaments oder gar des Volkes erfolgen, aber das ist man ja inzwischen gewohnt.

Zwischenzeitlich gibt es auch einige Länder, die ihre Lockdowns lockern, allerdings auch solche, die wie Deutschland Maßnahmen verlängern oder verschärfen wollen.

Stellen Sie sich nun einmal vor, Sie wären Verantwortungsträger in England und müssten über die Verlängerung des dortigen Lockdowns entscheiden. Natürlich müssten Sie diese Verlängerung entsprechend begründen. Für die Glaubwürdigkeit dieser Begründung ist es dann natürlich ungünstig, wenn die offiziellen Zahlen wenig bis nichts für eine Verlängerung hergeben. So kann man es auch in England sehen: dort sinken alle als relevant bezeichneten Parameter, von den Fallzahlen über die Todeszahlen bis hin zur Belegung der Intensivbetten in Krankenhäusern. Und das, obwohl dort ja die britische Mutante B.1.1.7 unterwegs ist.

Eben das ist aber das Praktische an Virusmutationen: es gibt nicht nur diese eine. Man muss sich also nur diejenige Mutante heraussuchen, mit der man für einen bestimmten Zeitraum ein gewisses Maß an Angst erzeugen kann.

In England sieht es daher derzeit danach aus, dass man die Begründung für eine Lockdown-Verlängerung einfach über die südafrikanische Mutante begründen wird, da ja die eigene Mutante nichts dafür hergibt.

Quelle: https://lockdownsceptics.org/2021/02/09/latest-news-280/#new-plot-twists-mean-lockdown-could-be-renewed-for-another-season

Was genau bedeutet das nun aber für uns?

Während man bei uns längere Zeit über Mutationen kaum ein Wort verloren hat, ist man kürzlich dazu übergegangen, gezielt nach diesen zu suchen. Bislang zwar mit überschaubaren Ergebnissen, aber mit dem Tenor: die Mutanten sind da, sie sind gefährlich.

Für die morgige Begründung der Lockdown-Verlängerung ist daher zu erwarten, dass neben dem Hinweis, die Zielinzidenz von 50 sei noch nicht erreicht, auch auf die Gefahr durch die Mutanten hingewiesen wird. Ich gehe nicht davon aus, dass hier der Bevölkerung Details wie die fallenden Zahlen in England trotz der B.1.1.7-Mutante mitgeteilt werden. Wir werden vermutlich lesen dürfen, dass es gefährliche Mutationen aus England und Südafrika gibt, die die Verlängerung des Lockdowns erforderlich machen.

Vielleicht ist Ihnen ja bekannt, dass es tatsächlich eine – natürlich völlig an den Haaren herbeigezogene – Verschwörungstheorie gibt, die einen mehr oder weniger genauen Ablaufplan für die Corona-Pandemie aufstellt. Dieser angebliche Ablaufplan ist bereits im letzten Jahr „geleakt“ worden und war zunächst nur in englischer Sprache verfügbar. Mittlerweile gibt es einige Übersetzungen hiervon, mit entsprechenden Anpassungen an die länderspezifischen Begrifflichkeiten. Für Deutschland existiert beispielsweise diese Version:

https://twitter.com/DerUnglaeubige/status/1331887364386459654

Unter uns: diese Verschwörungstheorie ist natürlich dumm, lächerlich und so absurd, dass kein halbwegs gebildeter Mensch sie auch nur ansatzweise als überzeugend bezeichnend könnte. Das zeigt sich bereits deswegen, weil zwar die Punkte 1 bis 4 mittlerweile umgesetzt worden sind und die Umsetzung des Punktes 6 unmittelbar bevorsteht, die übrigen Punkte aber eben nicht. Gut, dies kann auch daran liegen, dass der zeitliche Rahmen dafür noch nicht ausgeschöpft ist, aber jedenfalls:  was für ein Schwachsinn.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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