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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Corona: Unsere täglichen Fakenews gib uns heute

Zuletzt hat unser Gesundheitsminister Spahn eine Diskussion dahingehend angestoßen, dass vollständige Geimpfte Personen wohl bald weniger Einschränkungen ihrer Rechte hinzunehmen haben könnten. Auch wenn es zuvor oft geheißen hatte, Privilegien für Geimpfte solle es nicht geben, so deutet sich doch genau dieser Trend jetzt an. Begründet wird dies scheinheilig damit, dass es sich ja nicht um Privilegien handeln würde, sondern nur um die Rückgabe von Grundrechten – ein Akt, der nicht notwendig ist, da der Staat Grundrechte nicht gewährt oder zurückgibt, sondern die Grundrechte hat jeder von uns einfach so.

Jedenfalls und um hier nicht abzuschweifen: wie wir den Medien auch entnehmen haben dürften, sei eine wesentliche Voraussetzung für die Rückgabe der Grundrechte, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend sein dürfen.

Und genau darum soll es hier gehen: sind Geimpfte nach Erhalt einer Corona-Schutzimpfung noch ansteckend?

Die kurze Antwort hierauf lautet: Ja, sind sie.

Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht. Das zeigt sich bereits daran, dass das Robert Koch-Institut den Bericht zum Übertragungsrisiko von Geimpften zunächst nicht öffentlich machen wollte, so dass erstmal wieder ein Umweg notwendig war, ehe das Dokument bei FragDenStaat veröffentlicht wurde.

Quelle: https://fragdenstaat.de/dokumente/9391-31003bewertungdesrkia/

Was dürfen wir dort lesen:

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.

Was hier so verklausuliert steht ist an sich nichts anderes als dass auch Geimpfte das Virus weitergeben können, dieses Risiko nur eben gering ist.

Persönlich finde ich allerdings den Vergleich mit negativ getesteten, symptomlosen Personen nicht sinnvoll, ja sogar dumm und ziemlich frech. Denn jemand, der negativ getestet ist und keine Symptome hat, ist einfach nur gesund. Man kann also durchaus in Frage stellen, weshalb die obige Formulierung gewählt wurde. Mir kommt es so vor als ginge es nur darum das völlig sinnlose Testen von gesunden Personen zu rechtfertigen und um den Glauben daran, jeder von uns sei gefährlich und verbreite ohne negatives Testergebnis Coronaviren, aufrecht zu erhalten.

Jedenfalls ist es so, dass Geimpfte nach wie vor infiziert werden können und das Virus weiterbreiten können. Sie werden vielleicht nicht krank und die Wahrscheinlichkeit der Weiterverbreitung nimmt ab, sie wird aber auch mit Impfung nicht ausgeschlossen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung mit SARS-CoV-2 infiziert und PCR-positiv wird, sei „niedrig, aber nicht Null“, schreibt auch das RKI.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/122713/RKI-Virusuebertragung-durch-geimpfte-Personen-unwahrscheinlich

Nun gibt es aber ein kleines Problem: wenn die Rückgabe von Grundrechten daran gekoppelt ist, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend sind (also die Virusübertragung ausgeschlossen und nicht nur unwahrscheinlicher ist), dann kann mit dem aktuellen Kenntnisstand eine Rückgabe von Grundrechten nicht erfolgen.

Natürlich weiß man das seitens unserer Regierung, genau wie man weiß, dass die Impfbereitschaft in der Bevölkerung erhöht werden muss. Mit dem Lockdown hat man dazu schon einmal eine ganz gute Methode gefunden, nun geht es aber noch darum, dass man die Bevölkerung trotz entgegenstehender wissenschaftlicher Kenntnisse davon überzeugt, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend sind.

Ein eleganter Weg ist dazu der, dass sich nun der Ethikrat äußern darf, und zwar in dem Sinne, dass individuelle Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte nicht haltbar sind.

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/corona-massnahmen-ethikrat-individuelle.694.de.html?dram:article_id=495570

Dort können wir lesen:

Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx, hat die Debatte über Lockerungen der Corona-Maßnahmen für Geimpfte als wichtig bezeichnet. Es werde schwer sein, die Freiheitsbeschränkungen aufrechtzuerhalten, wenn der Sachgrund entfalle. „Es gibt jetzt eine neue Situation. Denn Geimpfte scheinen nicht mehr ansteckend und können das Virus nicht mehr übertragen“, sagte Alena Buyx im Deutschlandfunk. Diese Gerechtigkeitsfragen würden viele Menschen bewegen.

Im Weiteren erfahren wir dann aber, dass auch Geimpfte weiterhin Masken tragen und Abstände einhalten müssen. Hier muss man sich fragen: wenn Geimpfte nicht mehr ansteckend sind, warum müssen sie dann solche Maßnahmen einhalten? Wobei, wie wir hier weiter erfahren, wir wesentliche Regeln im öffentlichen Raum nicht in Frage stellen sollen. Wie hieß es noch in der Sesamstraße: „Wer nicht fragt, bleibt dumm.“

Ich für meinen Teil fühle mich hier einigermaßen verarscht.

Die oberste (weisungsgebundene) Gesundheitsbehörde des Bundes sagt verklausuliert, aber doch klipp und klar, dass auch Geimpfte noch ansteckend sein können. Von der Vorsitzenden des Ethikrats wird daraus die Falschinformation, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend sind, und der Ethikrat seinerseits ist in beratender Funktion tätig. Durch Stellungnahmen soll er als unabhängiger Sachverständigenrat den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung unterstützen – sowohl im Auftrag als auch aus eigenem Entschluss, aber auch die Öffentlichkeit informieren und die öffentliche Diskussion fördern. Ich bin mir vor diesem Hintergrund relativ sicher, dass das offizielle Narrativ in Kürze so aussehen wird, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend sind, und wenn doch, dann nur so wenig und so minimal und so unwahrscheinlich und so beinahe ausgeschlossen, dass es kaum eine Rolle spielt.

Einstweilen können wir ja über „mysteriöse Fälle“ diskutieren,

Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-geimpfte-ansteckend-100.html

und so tun als wäre völlig unerklärlich, wie es sein kann, dass Geimpfte immer noch infiziert werden können – und im Ergebnis bei entsprechender Virenlast andere anstecken können.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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