Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
Corona: Unsere täglichen Fakenews gib uns heute
Zuletzt hat unser Gesundheitsminister Spahn eine Diskussion dahingehend angestoßen, dass vollständige Geimpfte Personen wohl bald weniger Einschränkungen ihrer Rechte hinzunehmen haben könnten. Auch wenn es zuvor oft geheißen hatte, Privilegien für Geimpfte solle es nicht geben, so deutet sich doch genau dieser Trend jetzt an. Begründet wird dies scheinheilig damit, dass es sich ja nicht um Privilegien handeln würde, sondern nur um die Rückgabe von Grundrechten – ein Akt, der nicht notwendig ist, da der Staat Grundrechte nicht gewährt oder zurückgibt, sondern die Grundrechte hat jeder von uns einfach so.
Jedenfalls und um hier nicht abzuschweifen: wie wir den Medien auch entnehmen haben dürften, sei eine wesentliche Voraussetzung für die Rückgabe der Grundrechte, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend sein dürfen.
Und genau darum soll es hier gehen: sind Geimpfte nach Erhalt einer Corona-Schutzimpfung noch ansteckend?
Die kurze Antwort hierauf lautet: Ja, sind sie.
Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht. Das zeigt sich bereits daran, dass das Robert Koch-Institut den Bericht zum Übertragungsrisiko von Geimpften zunächst nicht öffentlich machen wollte, so dass erstmal wieder ein Umweg notwendig war, ehe das Dokument bei FragDenStaat veröffentlicht wurde.
Quelle: https://fragdenstaat.de/dokumente/9391-31003bewertungdesrkia/
Was dürfen wir dort lesen:
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.
Was hier so verklausuliert steht ist an sich nichts anderes als dass auch Geimpfte das Virus weitergeben können, dieses Risiko nur eben gering ist.
Persönlich finde ich allerdings den Vergleich mit negativ getesteten, symptomlosen Personen nicht sinnvoll, ja sogar dumm und ziemlich frech. Denn jemand, der negativ getestet ist und keine Symptome hat, ist einfach nur gesund. Man kann also durchaus in Frage stellen, weshalb die obige Formulierung gewählt wurde. Mir kommt es so vor als ginge es nur darum das völlig sinnlose Testen von gesunden Personen zu rechtfertigen und um den Glauben daran, jeder von uns sei gefährlich und verbreite ohne negatives Testergebnis Coronaviren, aufrecht zu erhalten.
Jedenfalls ist es so, dass Geimpfte nach wie vor infiziert werden können und das Virus weiterbreiten können. Sie werden vielleicht nicht krank und die Wahrscheinlichkeit der Weiterverbreitung nimmt ab, sie wird aber auch mit Impfung nicht ausgeschlossen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung mit SARS-CoV-2 infiziert und PCR-positiv wird, sei „niedrig, aber nicht Null“, schreibt auch das RKI.
Nun gibt es aber ein kleines Problem: wenn die Rückgabe von Grundrechten daran gekoppelt ist, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend sind (also die Virusübertragung ausgeschlossen und nicht nur unwahrscheinlicher ist), dann kann mit dem aktuellen Kenntnisstand eine Rückgabe von Grundrechten nicht erfolgen.
Natürlich weiß man das seitens unserer Regierung, genau wie man weiß, dass die Impfbereitschaft in der Bevölkerung erhöht werden muss. Mit dem Lockdown hat man dazu schon einmal eine ganz gute Methode gefunden, nun geht es aber noch darum, dass man die Bevölkerung trotz entgegenstehender wissenschaftlicher Kenntnisse davon überzeugt, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend sind.
Ein eleganter Weg ist dazu der, dass sich nun der Ethikrat äußern darf, und zwar in dem Sinne, dass individuelle Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte nicht haltbar sind.
Dort können wir lesen:
Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx, hat die Debatte über Lockerungen der Corona-Maßnahmen für Geimpfte als wichtig bezeichnet. Es werde schwer sein, die Freiheitsbeschränkungen aufrechtzuerhalten, wenn der Sachgrund entfalle. „Es gibt jetzt eine neue Situation. Denn Geimpfte scheinen nicht mehr ansteckend und können das Virus nicht mehr übertragen“, sagte Alena Buyx im Deutschlandfunk. Diese Gerechtigkeitsfragen würden viele Menschen bewegen.
Im Weiteren erfahren wir dann aber, dass auch Geimpfte weiterhin Masken tragen und Abstände einhalten müssen. Hier muss man sich fragen: wenn Geimpfte nicht mehr ansteckend sind, warum müssen sie dann solche Maßnahmen einhalten? Wobei, wie wir hier weiter erfahren, wir wesentliche Regeln im öffentlichen Raum nicht in Frage stellen sollen. Wie hieß es noch in der Sesamstraße: „Wer nicht fragt, bleibt dumm.“
Ich für meinen Teil fühle mich hier einigermaßen verarscht.
Die oberste (weisungsgebundene) Gesundheitsbehörde des Bundes sagt verklausuliert, aber doch klipp und klar, dass auch Geimpfte noch ansteckend sein können. Von der Vorsitzenden des Ethikrats wird daraus die Falschinformation, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend sind, und der Ethikrat seinerseits ist in beratender Funktion tätig. Durch Stellungnahmen soll er als unabhängiger Sachverständigenrat den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung unterstützen – sowohl im Auftrag als auch aus eigenem Entschluss, aber auch die Öffentlichkeit informieren und die öffentliche Diskussion fördern. Ich bin mir vor diesem Hintergrund relativ sicher, dass das offizielle Narrativ in Kürze so aussehen wird, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend sind, und wenn doch, dann nur so wenig und so minimal und so unwahrscheinlich und so beinahe ausgeschlossen, dass es kaum eine Rolle spielt.
Einstweilen können wir ja über „mysteriöse Fälle“ diskutieren,
Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-geimpfte-ansteckend-100.html
und so tun als wäre völlig unerklärlich, wie es sein kann, dass Geimpfte immer noch infiziert werden können – und im Ergebnis bei entsprechender Virenlast andere anstecken können.