Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
Corona: Interessante Urteile des AG Weimar und AG Dortmund
Das AG Weimar hat mit Urteil vom 11.01.2021,Az.6OWi -523 Js 202518/20, ein wegen Verstoßes gegen die 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verhängtes Bußgeld aufgehoben. Dem Betroffenen war ein Verstoß gegen die hierin geregelten Kontaktbeschränkungen vorgeworfen worden, nachdem er sich im April 2020 mit mindestens sieben weiteren Personen getroffen hatte, um den Geburtstag eines der Beteiligten zu feiern. Die insgesamt acht Beteiligten verteilten sich auf sieben verschiedene Haushalte.
Das Gericht stufte die in der Regelung enthaltenen § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO sowohl in formeller wie auch materieller Hinsicht als verfassungswidrig ein, da die Regelungen von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt seien und weil sie zudem die Menschenwürde nach Art. 1 Abs 1 GG verletzen würden.
Die durchaus lesenswerte Entscheidung finden Sie – mitsamt einer ausführlichen Besprechung – bei 2020news,
https://2020news.de/amtsrichter-in-weimar-corona-vo-verfassungswidrig/
In dem verlinkten Artikel finden Sie das Urteil im Volltext verlinkt.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft Erfurt hat am vergangenen Freitag beim Amtsgericht den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht.
Die – aus meiner Sicht richtige – Entscheidung will ich hier vorerst nicht weiter kommentieren, sondern stattdessen einen Lesetipp geben, der sich mit dem möglichen weiteren Verlauf in der Sache befasst:
Weimarer Corona-Urteil – Stufe 2 der Rakete gezündet, https://www.achgut.com/artikel/weimarer_corona-Urteil_stufe_2_der_rakete_gezuendet
Außerdem soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass es bereits im November 2020 ein Urteil des AG Dortmund gegeben hat (AG Dortmund, Urteil vom 02.11.2020, 733 OWi – 127 Js 75/20 – 64/20) in dem ebenfalls die formelle Verfassungswidrigkeit einer Kontaktverbotsregelung festgestellt wurde.
Das Urteil finden Sie hier: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dortmund/ag_dortmund/j2020/733_OWi_127_Js_75_20_64_20_Urteil_20201102.html
Auch die Entscheidung des AG Dortmund ist nicht rechtskräftig.