Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
Corona im Kanzleialltag: Wie sich die Krise auf Rechtsstreitigkeiten auswirkt
Das Wichtigste gleich zu Beginn: auch in Zeiten von Corona ist unsere Kanzlei natürlich nach wie vor geöffnet, wir bearbeiten laufende Verfahren normal weiter und nehmen selbstverständlich neue Mandate an.
Bedingt durch die verschiedenen Maßnahmen, die ergriffen worden sind, um die weitere Verbreitung von Corona zu verlangsamen, haben wir aber natürlich die Abläufe in unserer Kanzlei schon vor einigen Wochen wie folgt angepasst: persönliche Besprechungstermine werden bis auf weiteres nicht vergeben. Stattdessen erfolgt die Beratung derzeit ausschließlich per Telefon oder mittels Videokonferenz.
Hiervon abgesehen sind wir – wie auch sonst – zu unseren üblichen Bürozeiten telefonisch oder per E-Mail zu erreichen. Wir bitten allerdings derzeit darum, überwiegend per E-Mail mit uns zu kommunizieren, da derzeit erstaunlich viele Telefonate die Annahme jedes einzelnen Anrufs erschweren.
Soweit es um die Mandatsbearbeitung selbst geht, stellen wir derzeit vermehrt fest, dass die Bearbeitungszeiten (insbesondere bei Versicherungsunternehmen) erheblich zugenommen haben. Auch Fristen, die bei laufender Korrespondenz zwischen den Beteiligten gesetzt werden, sind oftmals großzügiger als sonst bemessen. Auf gesetzliche Fristen hat dies freilich keinen Einfluss.
Verfahren, die sich bereits in einem gerichtlichen Verfahren befinden, laufen ebenfalls weiter. Allerdings finden derzeit bei Gericht nur Termine in bestimmten Angelegenheiten statt, namentlich solchen, die dringlich sind: beispielsweise Haftsachen, Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz oder auch Räumungsverfahren. In allen anderen Verfahren sind bereits vergebene Termine aufgehoben worden; neu terminiert wird von den verschiedenen Gerichten nach diesseitiger Wahrnehmung erst für den Zeitraum ab Mitte Mai 2020.
Ähnliches gilt für die Zwangsvollstreckung aus bereits rechtkräftigen Titeln: hier ist derzeit ebenfalls nicht damit zu rechnen, dass Vollstreckungsaufträge zeitnah ausgeführt werden.