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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Corona: Die nächste „Skandalentscheidung“ aus Weimar

Viele werden es am Wochenende bereits mitbekommen haben: das „Skandalgericht“ aus Weimar hat schon wieder eine „skandalöse“ Entscheidung getroffen. So jedenfalls ist es in verschiedenen Mainstream-Medien zu lesen, die sich – wie schon beim zuletzt bekannt gewordenen Urteil des AG Weimar vom 11.01.2021, Az.6OWi, 523 Js 202518/20 – natürlich nicht mit der Entscheidung als solchen befassen, sondern stattdessen davon schreiben, dass die Entscheidung auf Grundlage „dubioser Expertengutachten“ zustande gekommen sei. Ich lehne mich mal wohlwollend aus dem Fenster und nehme an, dass eine umfassende Prüfung der Entscheidung jedenfalls auf die Schnelle den betreffenden Journalisten – die ja nun mal keine Juristen sind – nur nicht möglich war, aber irgendetwas geschrieben werden musste. Selbst gelernte Juristen – wie auch ich als Rechtsanwalt einer bin – können eine solche Entscheidung nicht im Handumdrehen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen, insbesondere wenn sie sich in einem nicht regelmäßig bearbeiteten Rechtsgebiet abspielt.

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte jedenfalls hat sich abweichend von der Mainstream-Berichterstattung eher positiv zu der Entscheidung geäußert,

Quelle: https://netzwerkkrista.de/2021/04/11/pressemitteilung-2-21-gericht-ordnet-rueckkehr-zur-normalitaet-an-schulen-an-netzwerk-krista-begruesst-paukenschlag-von-weimar/

und wer sich selbst mit der Entscheidung befassen möchte, findet den Volltext einschließlich dreier Sachverständigengutachten hier:

Quelle: https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/

Wir haben in unserer Kanzlei heute Vormittag einige Anfragen erhalten, ob wir Betroffene im Kreis Freising unterstützen können, die sich eine solche Entscheidung auch hier vor Ort wünschen.

Hierzu teilen wir mit: in unserer Kanzlei bearbeiten wir keine Fälle mit Bezug zum Familienrecht, so dass wir hier leider nicht weiterhelfen können. Wir möchten allen Betroffenen aber empfehlen, sich gegebenenfalls an die fähigen Familienrechtskollegen aus Freising und Umgebung zu wenden, die hier über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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