Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Corona: Die nächste „Skandalentscheidung“ aus Weimar
Viele werden es am Wochenende bereits mitbekommen haben: das „Skandalgericht“ aus Weimar hat schon wieder eine „skandalöse“ Entscheidung getroffen. So jedenfalls ist es in verschiedenen Mainstream-Medien zu lesen, die sich – wie schon beim zuletzt bekannt gewordenen Urteil des AG Weimar vom 11.01.2021, Az.6OWi, 523 Js 202518/20 – natürlich nicht mit der Entscheidung als solchen befassen, sondern stattdessen davon schreiben, dass die Entscheidung auf Grundlage „dubioser Expertengutachten“ zustande gekommen sei. Ich lehne mich mal wohlwollend aus dem Fenster und nehme an, dass eine umfassende Prüfung der Entscheidung jedenfalls auf die Schnelle den betreffenden Journalisten – die ja nun mal keine Juristen sind – nur nicht möglich war, aber irgendetwas geschrieben werden musste. Selbst gelernte Juristen – wie auch ich als Rechtsanwalt einer bin – können eine solche Entscheidung nicht im Handumdrehen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen, insbesondere wenn sie sich in einem nicht regelmäßig bearbeiteten Rechtsgebiet abspielt.
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte jedenfalls hat sich abweichend von der Mainstream-Berichterstattung eher positiv zu der Entscheidung geäußert,
und wer sich selbst mit der Entscheidung befassen möchte, findet den Volltext einschließlich dreier Sachverständigengutachten hier:
Wir haben in unserer Kanzlei heute Vormittag einige Anfragen erhalten, ob wir Betroffene im Kreis Freising unterstützen können, die sich eine solche Entscheidung auch hier vor Ort wünschen.
Hierzu teilen wir mit: in unserer Kanzlei bearbeiten wir keine Fälle mit Bezug zum Familienrecht, so dass wir hier leider nicht weiterhelfen können. Wir möchten allen Betroffenen aber empfehlen, sich gegebenenfalls an die fähigen Familienrechtskollegen aus Freising und Umgebung zu wenden, die hier über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.