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Abmahnung Zimmermann & Decker „Söhne Mannheims – Hier kommen die Söhne“
Abmahnungs-Ticker:
Abmahnende Kanzlei: Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Rechteinhaber: Tonpool Medien GmbH
Betroffenes Werk: Söhne Mannheims – Hier kommen die Söhne
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch
Mit der betreffenden Abmahnung macht der Rechteinhaber eine Verletzung von Urheberrechten an einem geschützten Werk geltend. Die Rechtsverletzung soll durch das unerlaubte Anbieten in einer Tauschbörse (wie z.B. edonkey, emule, bittorent) erfolgt sein. Ermittelt werden solche Rechtsverletzungen durch spezielle Überwachungsunternehmen, die im Auftrag der Rechteinhaber in Tauschbörsen gezielt die IP-Adressen mutmaßlicher Rechtsverletzer protokollieren. Anschließend wird über ein gerichtliches Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG der Anschlussinhaber ermittelt und diesem eine Abmahnung zugestellt.
Nach dem Erhalt der Abmahnung sollten die geltend gemachten Ansprüche nicht vorschnell oder ungeprüft erfüllt werden. Gerne können Sie eine Erstberatung auf unserer Internetseite in Anspruch nehmen.