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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Schulenberg & Schenk – Mitten in Deutschland – Teil 14: So ficken die Amateurswinger im Pornokino

Aktuelle FilesharingAbmahnung:

Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk

Rechteinhaber: Video-Aktuell Betriebs GmbH

Betroffenes Werk: Mitten in Deutschland – Teil 14: So ficken die Amateurswinger im Pornokino

Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch

Der Vorwurf an Betroffene: das genannte Werk soll unerlaubt in einer Tauschbörse zum Download angeboten worden sein. Diese vorgeworfene Rechtsverletzung beschert dem Anschlussinhaber nun eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Ob diese Ansprüche bestehen oder nicht lässt sich nicht allgemein beantworten. Es ist jeweils eine umfassende Prüfung im Einzelfall erforderlich. Insgesamt hat die Erfahrung aber gezeigt, dass in den meisten Fällen für beide Seiten tragbare Lösungen gefunden werden können.

Insbesondere bei Abmahnungen, die sich auf Filmwerke mit einem möglicherweise pornographischen Inhalt beziehen, sind die gestellten Forderungen kritisch zu hinterfragen. Dies liegt vor allem daran, dass die geltend gemachten Schadenersatzbeträge zumindest teilweise einen Lizenzschaden enthalten. Ob jedoch eine Lizenz erteilt werden kann, wenn sich der Lizenznehmer bei deren Auswertung strafbar machen würde, ist in höchstem Maße zweifelhaft. Aus diesem Grund steht grundsätzlich in Frage, ob eine Schadensberechnung nach der üblicherweise in Abmahnfällen in Anwendung gebrachten Lizenzanalogie hier möglich ist. Mit anderen Worten: in den meisten Fällen dürfte der geltend gemachte Schadenersatz deutlich zu reduzieren sein.

Erste Hilfe für das weitere Vorgehen:

Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung. Die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis, zumindest aber als Zeugnis gegen sich selbst gewertet werden. Auch von einer sofortigen Zahlung sollte abgeraten werden, da Sie auch mit einer Zahlung (unabhängig davon, ob diese vollständig oder anteilig erfolgt) Ihre Verantwortlichkeit für den vorgeworfenen Rechtsverstoß einräumen könnten.

Abzuraten ist außerdem von einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei, da hier die Gefahr besteht, im telefonischen Gespräch oder einer schriftlichen Stellungnahme die eigene Verteidigungsposition durch das Vorbringen ungeeigneter Argumente zu verschlechtern.

Sie sollten aber in jedem Fall innerhalb der gesetzten Fristen reagieren. Andernfalls können durch Gerichtsverfahren verursachte Mehrkosten auf Sie zukommen.

Abmahnungen der oben beschriebenen Art werden regelmäßig in unserer Kanzlei zur Prüfung vorgelegt. Gerne können auch Sie uns kontaktieren und sich von uns beraten lassen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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