Einige bekannte Rechteinhaber versuchen schon seit Jahren, die unerlaubte Verbreitung ihrer Werke im Internet zu…
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rasch Rechtsanwälte: Helene Fischer – Für einen Tag
Erneut wurde in unserer Kanzlei eine Abmahnung zur Prüfung vorgelegt:
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwlte
Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Betroffenes Werk: das Musikalbum Für einen Tag von Helene Fischer
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in Höhe von 1.200,00 EUR
Die Abmahnung richtet sich in nahezu jedem Fall zunächst an den Anschlussinhaber, der als Person hinter dem Internetanschluss ermittelt werden kann. Ob dieser jedoch tatsächlich für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden kann, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Wichtig ist allerdings, dass das Abmahnschreiben nicht unbeachtet bleiben darf, da in diesem Fall kostenintensive gerichtliche Verfahren drohen können.
Welche Ziele verfolgt die Beratung durch einen Anwalt nach Erhalt eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechtes?
Zum einen sollen Sie davor geschützt werden, sich durch die Abgabe einer zu weit gefassten Unterlassungserklärung einer unüberschaubaren Haftung auszusetzen. Gleichzeitig darf die Unterlassungserklärung aber auch nicht zu eng gefasst werden, da andernfalls gerichtliche Verfahren drohen können. Diese sind zeitaufwändig und kostenintensiv.
Auch die Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens gehört zur typischen Vorgehensweise in Abmahnangelegenheiten.
Darüber hinaus soll die Beratung Ihnen natürlich auch einen Mehrwert bringen: insoweit verfolgen wir mit unserer Beratung auch das Ziel, die geltend gemachten Zahlungsansprüche in jedem Fall entweder vollständig abzuwehren oder zumindest deutlich zu reduzieren. Die in den Abmahnschreiben enthaltenen Forderungen sind dabei unseres Erachtens in jedem Fall zu hoch bemessen. Selbst bei der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ist daher im Regelfall eine Senkung der Gesamtkosten möglich.