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Abmahnung wegen Filesharing – Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte – Dolly Buster – Dolly Doctor
Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte
Rechteinhaber: DBM Videovertrieb GmbH
Betroffenes Werk: Dolly Buster – Dolly Doctor
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch
Insbesondere bei Abmahnungen, die sich auf Filmwerke mit einem möglicherweise pornographischen Inhalt beziehen, sind die gestellten Forderungen kritisch zu hinterfragen. Dies liegt vor allem daran, dass die geltend gemachten Schadenersatzbeträge zumindest teilweise einen Lizenzschaden enthalten. Ob jedoch eine Lizenz erteilt werden kann, wenn sich der Lizenznehmer bei deren Auswertung strafbar machen würde, ist in höchstem Maße zweifelhaft. Aus diesem Grund steht grundsätzlich in Frage, ob eine Schadensberechnung nach der üblicherweise in Abmahnfällen in Anwendung gebrachten Lizenzanalogie hier möglich ist. Mit anderen Worten: in den meisten Fällen dürfte der geltend gemachte Schadenersatz deutlich zu reduzieren sein.
Gerne werden wir Sie im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken sowie die Kosten einer anwaltlichen Vertretung aufklären.