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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

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Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung von Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment Inc. wegen „Supernatural – Our Father, Who Aren’t In Heaven“

Die rechtswidrige Nutzung von Tauschbörsen hat dazu geführt, dass zahlreiche Rechteinhaber bereits seit Jahren hiergegen vorgehen. Einige Rechteinhaber haben hierzu Rechtsanwälte beauftragt, die dann im Namen des jeweiligen Rechteinhabers eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung aussprechen. Die verschiedenen Ansprüche aus einer solchen Abmahnung richten sich immer gegen den Inhaber des Internetanschlusses. Es werden die Abgabe einer Unterlassungsklärung, Kostenerstattung und Schadenersatz begehrt.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Derzeit hat die Warner Bros. Entertainment Inc. die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen beauftragt. Mit der Abmahnung werden ein Unterlassungsanspruch sowie Zahlungsansprüche, bestehend aus Schadenersatz und Anwaltskosten, geltend gemacht. Das gegenständliche Werk aus der Abmahnung ist „Supernatural – Our Father, Who Aren’t In Heaven“.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer

Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment Inc.

Betroffenes Werk: Supernatural – Our Father, Who Aren’t In Heaven

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: worum geht es?

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Das Ziel einer Abmahnung wegen Filesharing ist es, das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen im Internet zu verhindern. Werden Werke eines Rechteinhabers im Internet ohne dessen Erlaubnis verbreitet, so darf dieser eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung aussprechen. Der Vorwurf aus einer Abmahnung ist immer der, dass über den Internetanschluss einer Person urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis verbreitet worden sind. Damit steht nicht der Download eines Werkes im Vordergrund, sondern dessen Upload. Tauschbörsen arbeiten normalerweise nach dem Prinzip: „Gib du mir, dann gebe ich dir“. Wer also etwas herunterlädt, der gibt diese Daten auch an andere weiter.

Die Rechtslage beim Filesharing

Bislang gibt es in Deutschland keine einheitliche Rechtsprechung zu diesem Bereich. Durch den BGH ist es in den letzten Jahren bereits zur Klärung einiger (Teil-)Fragen aus diesem Bereich gekommen. Dennoch lassen auch die Urteile des BGH viel Raum zur Interpretation, so dass die Rechtsprechung derartige Sachverhalte nach wie vor uneinheitlich behandelt.

Den Ausgangspunkt jeder Filesharing-Abmahnung bildet die Vermutung, dass der Anschlussinhaber persönlich für eine über seinen Internetanschluss begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist. Diese Vermutung führt dazu, dass jeder Anschlussinhaber – völlig unabhängig von der tatsächlichen Sachlage – auf eine Abmahnung reagieren muss. Aufbauend auf der Vermutungshaftung des Anschlussinhabers werden Unterlassungsansprüche ebenso wie Zahlungsansprüche auf Schadenersatz du rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Vereinfacht ausgedrückt geht es für den Anschlussinhaber darum, die Vermutungshaftung zu entkräften, wenn er die gegen sich gerichteten Ansprüche abwehren möchte. Eines der großen Probleme ist in diesem Zusammenhang nach wie vor die sog. Sekundäre Darlegungslast. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast muss der Anschlussinhaber einen alternativen Geschehensablauf aufzeigen, der die Täterschaft einer anderen Person als möglich erscheinen lässt. Wie weit diese sekundäre Darlegungslast reicht ist allerdings umstritten.

Zu den Zahlungsansprüchen

Wenn in einer Abmahnung zugleich Zahlungsansprüche geltend gemacht werden, dann handelt es sich dabei um Schadenersatz und Kostenerstattungsansprüche. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Häufig wird hinsichtlich der Zahlungsansprüche ein pauschales Vergleichsangebot unterbreitet. Sinnvoll ist an dieser Stelle die Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Erst dann kann gesagt werden, ob die Ansprüche erfüllt werden müssen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur durch den Täter einer Rechtsverletzung geleistet werden, wohingegen der Anspruch auf Kostenerstattung auch beim Störer besteht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Derjenige Anspruch, der den Kern einer Abmahnung bildet, ist der Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch hat nämlich sowohl in rechtlicher wie auch finanzieller Hinsicht erheblich mehr Gewicht.

In rechtlicher Hinsicht gilt es zu beachten, dass die Unterlassungserklärung – egal in welcher Form diese abgegeben wird – grundsätzlich lebenslange Bindungswirkung entfaltet und im Falle eines Verstoßes auch eine Vertragsstrafe nach sich zieht.

Oft wird der Abmahnung auch eine Muster-Unterlassungserklärung beigefügt, die der Abgemahnte unterzeichnen soll. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abmahnung.

Tatsächlich sollte, wenn die Unterlassungsansprüche erfüllt werden müssen, immer nur eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

So oder so ist der Unterlassungsanspruch der Anspruch, der viel größere Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Es muss immer für den Einzelfall geklärt werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben wird und wie diese formuliert werden muss. Es wäre fahrlässig, an dieser Stelle nicht auf die Beratung eines fachkundigen Anwalts zurückzureifen.

Was Sie jetzt tun müssen

Handeln Sie auf keinen Fall übereilt, sondern nehmen Sie in jedem Fall die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch.

  • Rufen Sie nicht bei Gegner an oder nehmen Sie sonst Kontakt mit ihm auf
  • Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab – möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  • Notieren Sie die gesetzten Fristen
  • Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch

Optimale Verteidigung gegen eine Abmahnung

Der beste Fall ist der, dass alle Ansprüche der Abmahnung zurückgewiesen werden. Möglich ist das, wenn der Anschlussinhaber sich selbst entlasten kann und zudem die sekundäre Darlegungslast im Falle eines gerichtlichen Verfahrens erfüllt werden kann. Ist eine Abwehr der Ansprüche möglich, dann sollte diese Möglichkeit auch ergriffen und insbesondere keine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Soweit der Anschlussinhaber nicht haftet, entfallen außerdem die Zahlungsansprüche der Gegenseite.

Fazit für Abmahnungen

Die Rechtslage im Bereich des Filesharing unterliegt einer stetigen Fortentwicklung durch die nach wie vor uneinheitliche Rechtsprechung der Gerichte. Es ist hier unbedingt notwendig, anwaltlichen Rat im Einzelfall einzuholen.

Exkurs

Machen Sie sich immer bewusst, dass eine Filesharing-Abmahnung kein Kinderspiel ist, sondern auch in einem gerichtlichen Verfahren enden kann. Gerichtliche Mahnbescheide und Klageverfahren können die Folge sein. Es ist auch nicht unüblich, dass Zahlungsforderungen an Inkassobüros abgegeben werden. Es ist daher zu empfehlen, frühzeitig einen Rechtsanwalt beizuziehen. Nach Erhalt einer Klage sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, um richtig reagieren zu können. Wegen der laufenden Fristen in gerichtlichen Verfahren sollte der Rechtsanwalt zeitnah kontaktiert werden. Sofern Sie ein Mahnschreiben von einem Inkassobüro, einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung und helfe Ihnen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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