Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung von Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen „iZombie – Dead Air“
Kürzlich wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH zur Prüfung vorgelegt. Zu den erhobenen Ansprüchen gehören wie üblich ein Unterlassungs- sowie diverse Zahlungs- und Schadenersatzansprüche. Die vorliegende Abmahnung betrifft „iZombie – Dead Air“.
Abmahnung wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH
Betroffenes Werk: iZombie – Dead Air
Hinweise zu einer Abmahnung wegen Filesharing
Der Vorwurf aus der Abmahnung ist, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z.B. ein Film, ein Hörbuch, ein Lied oder Musikalbum) unerlaubt über den Internetanschluss des Anschlussinhabers in einer Tauschbörse anderen Nutzern angeboten wurde.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.
Es ist also zunächst unerheblich, ob der Anschlussinhaber tatsächlich persönlich verantwortlich ist. Aufgrund der Vermutung wird er jedenfalls zunächst als Täter angesehen und muss die Vermutung seiner Haftung entkräften.
Folge der Vermutungshaftung ist, dass gegen den Anschlussinhaber ein Anspruch auf Unterlassung sowie verschiedene Zahlungsansprüche im Raum stehen.
Mit der Abmahnung geht es in erster Linie nicht um die Zahlungsansprüche. Im Vordergrund ist der Unterlassungsanspruch anzusetzen.
Schadenersatz und Erstattung von Aufwendungen und Anwaltskosten
Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.
Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.
Bedeutung des Unterlassungsanspruchs
Der gleichzeitig geltend gemachte Unterlassungsanspruch hingegen ist das Kernstück der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch steht sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund.
Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches ist diese grundsätzlich ein Leben lang binden. Diese Bindung muss auch ernst genommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre.
Unter Umständen ist dem Schreiben bereits eine Vorlage für die Abgabe einer Unterlassungserklärung beigefügt. Es gibt aber auch Fälle, in denen ganz bewusst kein Formulierungsvorschlag für eine solche Erklärung beigefügt ist.
Grundsätzlich gilt, dass bei Bestehen der Unterlassungsansprüche immer eine eigene Erklärung verwendet werden sollte.
Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Was Sie tun können
Wenn Sie verstanden haben, dass der Unterlassungsanspruch im Moment Ihr größtes Problem ist, so können Sie die Angelegenheit nun – idealerweise nach Beratung durch einen Anwalt – einer Lösung zuführen.
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
- Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
- Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung weg zu werfen
- Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
- Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten
Abmahnungen stellen nach wie vor ein großes Problem vor allem für Verbraucher dar, und das nicht nur in Hinsicht auf die geltend gemachten Zahlungsforderungen.