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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

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(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

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Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH wegen „The Magician & Julian Perretta – Tied Up“

Rechteinhaber versuchen seit einigen Jahren, die illegale Verbreitung ihrer Werke (z.B. Filme, Musik, Computerprogramme- oder Spiele) im Internet zu verhindern. Zu diesem Zweck werden durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen versendet. Die Geltendmachung gleich mehrerer Ansprüche ist bei solchen Abmahnungen der Normalfall. Es werden die Abgabe einer Unterlassungsklärung, Kostenerstattung und Schadenersatz begehrt.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Die DigiRights Administration GmbH lässt vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen zivilrechtlich verfolgen. Neben der Geltendmachung von Schadenersatz steht auch ein Unterlassungsanspruch im Raum. Die Abmahnung bezieht sich auf „The Magician & Julian Perretta – Tied Up“.

Abmahnung wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke

Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: The Magician & Julian Perretta – Tied Up

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: worum geht es?

Mit einer Abmahnung geht es in erster Linie darum, ein rechtswidriges Verhalten zu beenden. Eine Tauschbörsen-Abmahnung ist dabei auf den Vorwurf bezogen, der Anschlussinhaber habe ein urheberrechtlich geschütztes Werk – z.B. einen Film oder Musik – unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht. Werden Werke eines Rechteinhabers im Internet ohne dessen Erlaubnis verbreitet, so darf dieser eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung aussprechen. Es geht hierbei immer um die illegale Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Es geht also nicht um einen illegalen Download, sondern um den Upload. Jeder Download mittels einer Tauschbörse führt grundsätzlich dazu, dass auch ein Upload der bezogenen Daten erfolgt.

Rechtslage im Bereich Filesharing

Eine einheitliche Rechtsprechung im Bereich Filesharing gibt es seit mehreren Jahren nicht. Teilweise sind die Rechtsfragen aus diesem Bereich mittlerweile auch durch den BGH geklärt worden. Einerseits ist für bestimmte Bereiche daher eine recht klare Linie erkennbar, anhand der die Gerichte zukünftig entscheiden werden. Andererseits sind nach wie vor nicht alle Fragen beantwortet.

Den Ausgangspunkt jeder Filesharing-Abmahnung bildet die Vermutung, dass der Anschlussinhaber persönlich für eine über seinen Internetanschluss begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist. Der Anschlussinhaber wird damit immer erst einmal als Täter vermutet und muss daher auch dann, wenn er nicht verantwortlich sein sollte, auf eine Abmahnung reagieren. Die Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz und die Erstattung von Anwaltskosten folgen aus eben dieser Vermutung. Erst wenn der Anschlussinhaber es schafft, die Vermutungshaftung zu entkräften und seiner sekundären Darlegungslast nachzukommen, dann bestehen die Ansprüche nicht mehr. Eines der großen Probleme ist in diesem Zusammenhang nach wie vor die sog. Sekundäre Darlegungslast. Die sekundäre Darlegungslast bezieht sich auf das Aufzeigen eines alternativen Geschehensablaufs: wer – wenn nicht der Anschlussinhaber – kommt als Täter der vorgeworfenen Rechtsverletzung in Betracht? Wie weit die sekundäre Darlegungslast geht und welchen Vortrags es zu ihrer Erfüllung bedarf, ist derzeit umstritten.

Rechtlicher Hintergrund von Schadenersatz und Aufwendungsersatz

Zu den Zahlungsansprüchen, die mit einer Abmahnung geltend gemacht werden, gehören immer ein Anspruch auf Schadenersatz und Erstattung angefallener Rechtsverfolgungskosten. Es wundert nicht, dass so schnell einige hundert Euro an Kosten im Raum stehen können. In den meisten Fällen erfolgt an dieser Stelle ein pauschaler Vergleichsvorschlag zur Zahlung. Solange die Ansprüche nicht geprüft worden sind, kann nicht dazu geraten werden, diese einfach zu erfüllen. Zur Prüfung gehört dabei natürlich auch, in welchem Umfang die Zahlungsansprüche gerechtfertigt sind. Wer nur als Störer haftet, muss keinen Schadenersatz bezahlen, sondern nur angefallene rechtsverfolgungskosten erstatten. Der Schadenersatz verbleibt für den Täter der Rechtsverletzung. Bei der Beurteilung nach der Haftungslage ist die Einholung eines Rechtsrats sinnvoll.

Der Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch der Abmahnung

Das Hauptaugenmerk liegt hingegen auf dem Unterlassungsanspruch. Tatsächlich sind die rechtlichen Wirkungen von Unterlassungsansprüchen sowohl in rechtlicher als auch finanzieller Hinsicht viel weiter.

Jeder Unterlassungsanspruch, der mit einer Unterlassungserklärung erfüllt wird, führt zunächst einmal zu einer lebenslangen Bindung an die Erklärung. Diese Bindung muss auch sehr ernst genommen werden, weil bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen ist.

In den meisten Fällen wird einer Abmahnung auch ein Vorschlag für eine Unterlassungserklärung beigefügt. Einige Kanzleien verzichten jedoch bewusst darauf, ein Muster zu übersenden.

Es muss aber gesagt werden, dass vorgefertigte Formulare niemals sinnvoll sind, sondern eine Unterlassungserklärung immer für den Einzelfall verfasst werden sollte.

So oder so ist der Unterlassungsanspruch der Anspruch, der viel größere Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Hier kommt es vor allem darauf an zu klären, ob der Unterlassungsanspruch überhaupt erfüllt werden muss und falls ja, wie. In jedem Fall sollte hier der Rechtsrat durch einen Rechtsanwalt eingeholt werden.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Machen Sie sich bewusst, dass Sie vor einem Problem stehen, das aber gelöst werden kann.

  • Rufen Sie nicht bei Gegner an oder nehmen Sie sonst Kontakt mit ihm auf
  • Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab – möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  • Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
  • Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt und lassen sich beraten

Wie sieht die richtige Verteidigung gegen eine Abmahnung aus?

Der beste Fall ist der, dass alle Ansprüche der Abmahnung zurückgewiesen werden. Möglich ist das, wenn der Anschlussinhaber sich selbst entlasten kann und zudem die sekundäre Darlegungslast im Falle eines gerichtlichen Verfahrens erfüllt werden kann. Bestehen keine Ansprüche, dann sollte keine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zahlungsansprüche entfallen bei nicht gegebener Haftung natürlich auch.

Zusammenfassung der Rechtslage

Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie – gerne helfen wir Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit, diese einem wirtschaftlichen Ergebnis zuzuführen.

Was tun bei Mahnbescheid oder Klage?

Gehen Sie nicht davon aus, dass es sich hier bei Filesharing-Abmahnungen um eine reine „Abzocke“ von Verbrauchern handelt. Auch vor Gericht wird wegen solcher Urheberrechtsverletzungen gestritten. Es bestehen hier die Möglichkeiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Klage. Auch Inkassobüros werden in solchen Angelegenheiten immer wieder tätig. Das zeigt, wie wichtig eine fundierte anwaltliche Beratung ist. Im gerichtlichen Verfahren auf einen Rechtsanwalt zu verzichten muss als fahrlässig bezeichnet werden. Wegen der laufenden Fristen in gerichtlichen Verfahren sollte der Rechtsanwalt zeitnah kontaktiert werden. Sofern Sie ein Mahnschreiben von einem Inkassobüro, einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung und helfe Ihnen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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