Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung von Frommer Legal für Warner Bros. Entertainment Inc. wegen „Dune“
Schon seit einigen Jahren gehen Rechteinhaber aus der Medienbranche regelmäßig gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor. Seit einigen Jahren wird in solchen Fällen üblicherweise eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, die dann eine Abmahnung im Namen des jeweiligen Rechteinhabers ausspricht. Bei Ausspruch einer Abmahnung werden immer mehrere Ansprüche geltend gemacht. Normalerweise geht es mit einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung um Unterlassungsansprüche und verschiedene Zahlungsansprüche auf Schadenersatz und Anwaltskosten.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse
Die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal geht im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. gegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vor. Begehrt werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages Schadenersatz und Rechtsverfolgungskosten. Das gegenständliche Werk aus der Abmahnung ist der Film „Dune“.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach Filesharing
Abmahnende Kanzlei: Frommer Legal
Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment Inc.
Betroffenes Werk: Dune
Die Abmahnung zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen
Jede Abmahnung verfolgt in erster Linie das Ziel, rechtswidriges Verhalten zu beenden. Das Ziel einer Abmahnung wegen Filesharing ist es, das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen im Internet zu verhindern. Werden Werke eines Rechteinhabers im Internet ohne dessen Erlaubnis verbreitet, so darf dieser eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung aussprechen. Dabei geht es immer darum, dass über den Internetanschluss einer Person ein bestimmtes Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verbreitet worden sein soll. Für das weitere Verständnis ist es dabei wichtig, dass es nicht um den Download eines Werkes, sondern um den Upload geht. Die Nutzung einer Tauschbörse wird dem Namen entsprechend üblicherweise dergestalt erfolgen, dass bezogene Daten auch an Dritte weitergegeben werden.
Die Rechtslage beim Filesharing
Juristische Laien sehen sich in diesem Bereich schnell damit konfrontiert, dass die Rechtslage nach wie vor nicht vollständig geklärt ist. Einige Verfahren sind bereits bis vor den BGH gelangt, der dann zumindest teilweise für eine Klärung der Rechtslage sorgte. Dennoch lassen auch die Urteile des BGH viel Raum zur Interpretation, so dass die Rechtsprechung derartige Sachverhalte nach wie vor uneinheitlich behandelt.
Ausgangspunkt eines jeden Verfahrens wegen einer Filesharing-Abmahnung ist die Vermutung, dass der Anschlussinhaber persönlich für eine über seinen Internetanschluss begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist. Aufgrund dieser – für das deutsche Recht untypischen – Ausgangslage muss an sich jeder, der eine Abmahnung wegen Filesharing erhält, tätig werden und sich je nach Sachverhalt zu dem Vorwurf äußern. Aufgrund der vermuteten Haftung des Anschlussinhabers werden gegen diesen Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz und die Erstattung von Anwaltskosten geltend gemacht. Im Rahmen der Haftungsfragen geht es dabei vor allem darum, ob der Anschlussinhaber die Vermutung entkräften und seiner sog. sekundären Darlegungslast nachkommen kann. Eines der großen Probleme ist in diesem Zusammenhang nach wie vor die sog. Sekundäre Darlegungslast. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast muss der Anschlussinhaber einen alternativen Geschehensablauf aufzeigen, der die Täterschaft einer anderen Person als möglich erscheinen lässt. Wie weit die sekundäre Darlegungslast geht und welchen Vortrags es zu ihrer Erfüllung bedarf, ist derzeit umstritten.
Schadenersatz und Erstattung von Aufwendungen und Anwaltskosten
Wenn in einer Abmahnung zugleich Zahlungsansprüche geltend gemacht werden, dann handelt es sich dabei um Schadenersatz und Kostenerstattungsansprüche. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. In den meisten Fällen erfolgt an dieser Stelle ein pauschaler Vergleichsvorschlag zur Zahlung. Erst nach Prüfung kann insoweit gesagt werden, ob eine Zahlung vorgenommen werden muss und falls ja, in welcher Höhe. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nur gegen den Täter. Kostenerstattung trifft hingegen auch den bloßen Störer. Bei der Beurteilung nach der Haftungslage ist die Einholung eines Rechtsrats sinnvoll.
Unterlassungsanspruch: Originale und Modifizierte Unterlassungserklärung
Neben dem Zahlungsanspruch steht der Unterlassungsanspruch, der den Hauptbestandteil der Abmahnung bildet. Die Bedeutung des Unterlassungsanspruchs ist sowohl in rechtlicher wie auch finanzieller Hinsicht zu bewerten.
Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches ist diese grundsätzlich ein Leben lang binden. Diese Bindung muss auch ernst genommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre.
Oft wird der Abmahnung auch eine Muster-Unterlassungserklärung beigefügt, die der Abgemahnte unterzeichnen soll. Es gibt aber auch Fälle, in denen ganz bewusst kein Formulierungsvorschlag für eine solche Erklärung beigefügt ist.
Allerdings: wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, dann sollte diese individuell formuliert werden.
So oder so ist der Unterlassungsanspruch der Anspruch, der viel größere Risiken in sich birgt. In erster Linie muss bei Bearbeitung einer Abmahnung die Rechtslage nach dem Unterlassungsanspruch geklärt werden. Die wesentliche Frage ist hier, ob der Unterlassungsanspruch erfüllt werden muss. Wenn dies der Fall ist, geht es sodann um die Frage, wie er erfüllt wird. Sinnvoll ist es in jedem Fall, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Wie Sie weiter vorgehen sollten
Machen Sie sich bewusst, dass Sie vor einem Problem stehen, das aber gelöst werden kann.
- In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
- Geben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ab, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst: es bestehen Fristen, innerhalb derer gehandelt werden muss
- Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
- Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt und lassen sich beraten
Wie sieht die richtige Verteidigung gegen eine Abmahnung aus?
Wenn der Sachverhalt entsprechende Möglichkeiten bietet, dann ist die beste Vorgehensweise, alle erhobenen Ansprüche zurückzuweisen. Möglich ist das, wenn der Anschlussinhaber sich selbst entlasten kann und zudem die sekundäre Darlegungslast im Falle eines gerichtlichen Verfahrens erfüllt werden kann. Hier gilt: ohne Haftung des Anschlussinhabers sollte keine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zahlungsansprüche entfallen bei nicht gegebener Haftung natürlich auch.
Ergebnis
Aus dem zuvor gesagten ergibt sich zugleich, dass eine anwaltliche Vertretung nicht nur sinnvoll, sondern geradezu notwendig ist. Denn Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie, die von juristischen Laien nicht überblickt werden kann.
Mahnbescheid, Klage, Inkasso – was kommen kann
Die letzten Jahre haben auch gezeigt: es kann auch zu gerichtlichen Verfahren kommen. Zahlungsansprüche können entweder mit einem Mahnbescheid oder einer Zahlungsklage weiterverfolgt werden, für die Unterlassungsansprüche sieht das deutsche Recht eine Unterlassungsklage vor. Es ist auch nicht unüblich, dass Zahlungsforderungen an Inkassobüros abgegeben werden. Ein eigener Anwalt ist auch vor diesem Hintergrund sinnvoll. Im gerichtlichen Verfahren auf einen Rechtsanwalt zu verzichten muss als fahrlässig bezeichnet werden. Wegen der laufenden Fristen in gerichtlichen Verfahren sollte der Rechtsanwalt zeitnah kontaktiert werden. Sofern Sie ein Mahnschreiben von einem Inkassobüro, einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung und helfe Ihnen.