Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Abmahnung U+C Rechtsanwälte: Lust und Laster – Lena Nitro
Abmahnende Kanzlei: U+C Rechtsanwälte
Betroffenes Werk: Lust und Laster – Lena Nitro
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Gerne werden wir Sie im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken sowie die Kosten einer anwaltlichen Vertretung aufklären.