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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung Rechtsanwalt Sascha Schlösser – Sven Brentrup – § 13 UrhG

Rechtsanwalt Sascha Schlösser wird seit einiger Zeit im Auftrag verschiedener Urheber tätig, die die Verbreitung geschützter Lichtbilder oder Lichtbildwerke ohne Urheberkennzeichnung nach § 13 UrhG abmahnen lassen. Üblicherweise geht es dabei um Werke, deren Nutzungsrechte auf Bildplattformen wie vor fotolia.com oder aboutpixel.de erworben werden können. Abgemahnt wird dabei unter anderem im Namen von Herrn Sven Brentrup.

Mit der Abmahnung macht der Urheber einen Erstattungsanspruch hinsichtlich Rechtsanwaltskosten sowie einen Lizenzschadensersatzanspruch geltend. Der Betrag beläuft sich üblicherweise auf etwas mehr als 1000 €. Dem Schreiben selbst liegt üblicherweise eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch in dieser Form nicht abgegeben werden sollte. Stattdessen sollte der Abgemahnte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Soweit es um die behauptete Zahlungspflicht geht, ist eine Prüfung im Einzelfall erforderlich. Von einer vorschnellen Zahlung ist in jedem Falle abzuraten. Dies vor allem deshalb, weil sowohl die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung als auch eine Zahlung als Schuldanerkenntnis gewertet werden könnten.

Betroffene sollten sich für eine umfassende Einschätzung an einen Rechtsanwalt wenden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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