Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller „5 Stunden – 100 Teenies“
Aktuell werden wieder eine Vielzahl von Abmahnungen wegen der Urheberrechtsverletzung an einem geschützten Werk in Tauschbörsen durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen gem. § 19a UrhG in Tauschbörsen durch Filesharing ausgesprochen.
Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte
Rechteinhaber: INO Handels- und Vertriebsgesellschaft mbH
Betroffenes Werk: 5 Stunden – 100 Teenies
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in Höhe von 825,00 EUR
Die erhobenen Ansprüche sollten nicht ungeprüft erfüllt werden. Empfehlenswert ist eine vorherige anwaltliche Beratung.