Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Abmahnung – Inkasso
Dieser Tage macht vor allem die Debcon GmbH von sich reden, die offene Forderungen aus Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte geltend macht. An und für sich ist jedoch das Auftreten von Inkassobüros im Bereich der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen nicht so ungewöhnlich, wie es auf den ersten Blick scheint. Bereits in der Vergangenheit waren z.B. die Verus Inkasso AG, die acoreus Collection Services GmbH oder in zahlreichen Fällen die infoscore Forderungsmanagement GmbH für diverse Rechteinhaber / Kanzleien tätig geworden.
Die meisten Betroffenen reagieren überrascht bis erschrocken, wenn sie das erste Mal mit Post von einem Inkassobüro konfrontiert werden. Meines Erachtens verunsichert durch diverse Medienberichte in den letzten Jahren über Inkassobüros der Marke „Moskau-Inkasso“, lässt sich diese Reaktion durchaus nachvollziehen.
Grundsätzlich sollte man sich jedoch vom Erhalt eines Inkassoschreibens nicht zu sehr beeindrucken lassen. Das Setzen kurzer Fristen ist hier ebenso üblich wie das Drohen mit einem SCHUFA-Eintrag bezüglich unbestrittener Forderungen. Natürlich darf das Schreiben nicht unbeachtet bleiben, allerdings hat auch ein Inkassobüro ohne gerichtlichen Titel keine Möglichkeit, die Forderung durchzusetzen.
Welchen Vorteil bietet die Einschaltung eines Inkassobüros für den Gläubiger?
Tatsächlich könnten insbesondere solche Gläubiger, die ihre Ansprüche durch einen Anwalt geltend gemacht haben, diesem auch einfach einen Auftrag zur Klageerhebung erteilen. In den meisten Fällen dürfte dies den einfacheren und schnelleren Weg bedeuten. In Abmahnangelegenheiten wegen Urheberrechtsverletzungen hingegen dürfte die Einschaltung von Inkassobüros einigen anderen Umständen geschuldet sein.
Meiner Ansicht nach dürfte einer der Hauptgründe der sein, dass Inkassobüros sich auf den Forderungseinzug spezialisiert haben, hier also gewissermaßen „Tagesgeschäft“ erledigen. Gemessen an der Vielzahl an Abmahnungen, die jährlich versandt werden (und nach derzeitiger Kenntnis bei weitem nicht in allen Fällen bei Nichtzahlung ein gerichtliches Verfahren nach sich ziehen), werden hier meiner Einschätzung nach vor allem Rückstände abgearbeitet. Denn immerhin müssten die meisten Abmahnkanzleien eine Vielzahl an „Nichtzahlern“ zu verzeichnen haben.
Gleichzeitig habe ich auch die Vermutung, dass die Einschaltung von Inkassobüros einfach dazu dienen soll, den Druck auf Abgemahnte (nochmals) zu erhöhen. Bereits oben wurde die mediale Aufmerksamkeit, die der Moskau Inkasso zuteil wurde, angesprochen. Natürlich rufen derartige Berichte einige unschöne Vorstellungen über die Arbeitsweise von Inkassobüros im Allgemeinen hervor. Es darf jedoch auch nicht vergessen werden, dass Inkassobüros nicht an das anwaltliche Berufsrecht gebunden sind: der abmahnende Anwalt darf insbesondere einen anwaltlich vertretenen Mandanten nicht direkt kontaktieren (§ 12 Abs. 1 BORA, Umgehung des Gegenanwalts). Diese Regelung gilt nicht für ein Inkassobüro – dementsprechend lässt sich hier natürlich „psychologische Kriegsführung“ betreiben.
Nach Erhalt eines Inkassoschreibens sollte meines Erachtens anwaltlicher Rat eingeholt werden, der ggf. auch im Rahmen einer knappen Erstberatung erteilt werden kann.