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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung – FAREDS – Submissive Seduction

Uns erreicht eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einem Werk der Malibu Media LLC, ausgesprochen durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Mit der Abmahnung werden ein Unterlassungsanspruch sowie Zahlungsansprüche, bestehend aus Schadenersatz und Anwaltskosten, geltend gemacht. Bezogen ist die Rechtsverletzung auf den Film „Submissive Seduction“.

Abmahnung wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke

Abmahnende Kanzlei: Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechteinhaber: RechteinhMalibu Media LLCaber

Betroffenes Werk: Submissive Seduction

Allgemeine Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung

Nach derzeitiger Rechtslage besteht eine Vermutung, dass der jeweilige Anschlussinhaber verantwortlich für die über seinen Internetanschluss begangenen Rechtsverletzungen ist. Deswegen erhält er zunächst einmal das Abmahnschreiben.

Der Erhalt einer Abmahnung ist selten erfreulich, jedoch kein Anlass, in Panik zu verfallen. Vielmehr müssen zunächst die jeweiligen Ansprüche richtig eingeordnet werden.

Die Abmahnung einfach als Betrug oder Abzocke einzuordnen wäre bereits der erste Fehler. Es ist vielmehr nachvollziehbar, dass die jeweiligen Rechteinhaber sich gegen die rechtswidrige Verbreitung ihrer Werke schützen wollen. Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob die erhobenen Ansprüche aber auch vom Umfang her angemessen sind.

Tatsächlich muss der betroffene Anschlussinhaber sich verdeutlichen, dass es in erster Linie nicht um den zugegebenermaßen oft hohen Zahlungsanspruch geht. Auch hohe Summen sind nicht ungewöhnlich, jedoch jeweils im Einzelfall zu prüfen. Nicht immer bestehen die Zahlungsansprüche tatsächlich in der geltend gemachten Höhe.

Das Hauptaugenmerk liegt hingegen auf dem Unterlassungsanspruch. Tatsächlich sind die rechtlichen Wirkungen von Unterlassungsansprüchen sowohl in rechtlicher als auch finanzieller Hinsicht viel weiter.

In rechtlicher Hinsicht gilt es zu beachten, dass die Unterlassungserklärung – egal in welcher Form diese abgegeben wird – grundsätzlich lebenslange Bindungswirkung entfaltet und im Falle eines Verstoßes auch eine Vertragsstrafe nach sich zieht.

In finanzieller Hinsicht sind die hohen Gegenstandswerte von Unterlassungsansprüchen, die schnell 10.000,- EUR oder mehr ausmachen können, von Bedeutung. Denn wird nicht auf eine Abmahnung reagiert, so kann der Unterlassungsanspruch mittels einstweiliger Verfügung oder Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Hier drohen nach wie vor hohe Kostenrisiken. Genau aus diesem Grund sind auch Anwalts- und Gerichtskosten bei Unterlassungsverfahren schnell in einem Bereich, der in einem Standard-Verfahren erhebliche Kosten verursachen kann. Zur Vermeidung von Kostenrisiken kann es sich daher anbieten, in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Auf keinen Fall darf aber das übersandte Muster der Gegenseite verwendet werden. Raten können wir stattdessen zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Dabei ist es in jedem Fall ratsam, die Erklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen.

Erst jetzt sollte sich das Augenmerk auf den Zahlungsanspruch richten. Der Kostenpunkt Schadenersatz setzt jeweils ein entsprechendes Verschulden voraus, das aber nicht bei jedem Anschlussinhaber gegeben ist. Dann würden noch maximal Anwaltskosten anfallen, bezüglich deren Höhe jedoch durchaus gestritten werden kann.

Von der alleinigen Abgabe einer Unterlassungserklärung wird häufig abzuraten sein, stattdessen sollte ein Begleitschreiben die Ansprüche je nach Sachlage entweder zurückweisen oder auf ein entsprechend reduziertes Vergleichsangebot abzielen. Da sowohl bei der Erstellung der modifizierten Unterlassungserklärung als auch dem Begleitschreiben schnell in der Folge teure Fehler passieren, ist eine vorherige anwaltliche Beratung zu empfehlen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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