Zahlreiche Rechteinhaber versuchen schon seit einigen Jahren, Rechtsverletzungen im Internet zu verhindern - insbesondere solche,…
Abmahnung – FAREDS – A Hot Number
Derzeit werden im Namen der Malibu Media LLC Abmahnungen durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet. Begehrt werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages Schadenersatz und Rechtsverfolgungskosten. Die vorliegende Abmahnung betrifft „A Hot Number“.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach Filesharing
Abmahnende Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechteinhaber: Malibu Media LLC
Betroffenes Werk: A Hot Number
Allgemeine Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung
Der Vorwurf aus der Abmahnung ist, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z.B. ein Film, ein Hörbuch, ein Lied oder Musikalbum) unerlaubt über den Internetanschluss des Anschlussinhabers in einer Tauschbörse anderen Nutzern angeboten wurde.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.
Ob diese Vermutung tatsächlich zutreffend ist oder ob sie im Einzelfall entkräftet werden kann, kommt immer auf den jeweiligen Sachverhalt an.
Als Folge dieser Vermutungshaftung sieht der abgemahnte Anschlussinhaber sich mit Zahlungs- und Unterlassungsansprüchen konfrontiert.
Die Zahlungsansprüche bilden nicht den Mittelpunkt der Abmahnung. Im Vordergrund ist der Unterlassungsanspruch anzusetzen.
Anwaltskosten und Schadenersatz
Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.
Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.
Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Viel wichtiger ist hingegen der Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch steht sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund.
In rechtlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch auf Abgabe einer – grundsätzlich lebenslang bindenden – Unterlassungserklärung gerichtet ist, wobei bei einem Verstoß auch eine Vertragsstrafe fällig würde.
Möglicherweise liegt der Abmahnung bereits eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei. Sollte hingegen keine Unterlassungserklärung beigefügt sein, so schadet dies der Abmahnung zunächst einmal nicht.
Tatsächlich sollte, wenn die Unterlassungsansprüche erfüllt werden müssen, immer nur eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Wie Sie weiter vorgehen sollten
Jede Abmahnung stellt ein Problem für den abgemahnten Anschlussinhaber dar. Dieses Problem kann aber gelöst werden.
- Keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen
- Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet – in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
- Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
- Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten
Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten, deren Bestehen im jeweiligen Einzelfall überprüft werden sollte. Beispielsweise, wenn die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, ist zumindest der Schadenersatzanteil des geforderten Betrages zurückzuweisen. Betreffend die Anwaltskosten der Gegenseite können diese niedriger anzusetzen sein als vorgetragen. Schließlich ist auch keineswegs gesagt, dass die angegebene IP-Adresse in jedem Fall ohne Fehler ermittelt worden und dem entsprechenden Anschlussinhaber überhaupt ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Diese und weitere Angriffspunkte sollten zusammen mit einem Anwalt besprochen werden.