Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
Abgemahnt durch Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte im Auftrag der INO Handels & Vertriebs GmbH?
Nach wie vor werden regelmäßig Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten in Tauschbörsen ausgesprochen.
Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte
Rechteinhaber: INO Handels & Vertriebs GmbH
Betroffenes Werk: Die Strassen-Ficker Teil 5
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in Höhe von 850,00 EUR
Ob und inwieweit die Ansprüche tatsächlich bestehen ist jeweils eine Frage des Einzelfalls; auch bei einer unterstellten Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für die ermittelte Rechtsverletzung halte ich die angesetzten Beträge jedoch – trotz des Hinweises darauf, dass es sich um ein Vergleichsangebot handeln solle – für zu hoch. Von einer sofortigen Zahlung ist daher abzuraten. Insbesondere sollte auch nicht eine nur teilweise Zahlung vorgenommen werden, ohne die Angelegenheit umfassend geprüft zu haben.
Hinsichtlich dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch dürfte in der Regel aus Gründen der Kostenvermeidung die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoll sein. Keine Verwendung sollte indes das beigefügte Muster der abmahnenden Rechtsanwälte finden, da dessen Formulierung – so auch schon mehrfach von den Gerichten entschieden – als Schuldanerkenntnis oder Zeugnis gegen sich selbst gewertet werden kann.
Die erhobenen Ansprüche sollten nicht ungeprüft erfüllt werden. Empfehlenswert ist eine vorherige anwaltliche Beratung.