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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

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(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Einige ausgewählte Fehler nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet in einer Tauschbörse durch Filesharing sind die meisten Betroffenen zunächst einmal erschrocken. Im Regelfall werden verhältnismäßig hohe Geldbeträge verlangt, zudem soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden und die Begründungen dafür sind in vielen Fällen alles andere als leicht zu verstehen.

Aus verschiedenen Gründen können mithin schnell Fehler passieren bei der Reaktion auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Einige besonders schwerwiegende, aber leicht zu vermeidende Fehler sind:

1. Erfüllung der erhobenen Ansprüche ohne vorherige Prüfung. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch gibt es immer wieder Fälle, in denen Betroffene die Abmahnung ohne jede weitere Prüfung hinnehmen und die geltend gemachten Ansprüche erfüllen – teils aus Stress, teils aus Unkenntnis über die Rechtslage, teils aus Scham – oder auch, weil man den Rechtsverstoß tatsächlich begangen hat und nun aus einem Schuldbewusstsein heraus handelt. In allen Fällen muss unbedingt davon abgeraten werden, die Ansprüche sofort zu erfüllen. Selbst in den ungünstigsten Fällen ist der Erfahrung nach zumindest eine deutliche Reduzierung der geforderten Schadenersatzbeträge möglich. Weiter ist keinesfalls gesagt, dass in jedem Fall überhaupt eine Haftung für den vorgeworfenen Rechtsverstoß besteht. Bevor also in irgendeiner Form reagiert wird, sollte die Abmahnung einer umfassenden rechtlichen und tatsächlichen Prüfung unterzogen werden.

2. Dies allerdings innerhalb der gesetzten Frist: der zweite, in den meisten Fällen leicht vermeidbare Fehler ist es, nicht in der gesetzten Frist auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Absolut nicht empfehlenswert ist es, das Abmahnschreiben einfach unbeachtet zu lassen. Das gilt selbst in dem Fall, dass der behauptete Rechtsverstoß tatsächlich nicht vorgelegen hat. Wer das Abmahnschreiben völlig ignoriert, geht ein hohes Risiko ein: es gibt durchaus Fälle, in denen Abmahnkanzleien dann eine einstweilige Verfügung beantragen oder Unterlassungsklage einreichen. Hiermit kann ein hohes Kostenrisiko verbunden sein, das bei einer fristgerechten Reaktion vermieden wird.

3. In keinem Fall sollte die im Regelfall vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden – auch dann nicht, wenn die behauptete Rechtsverletzung zutreffend ist. Mit Abgabe der originalen Unterlassungserklärung gibt der Erklärende ein Schuldanerkenntnis, wenigstens ein Zeugnis gegen sich selbst ab. Das ist spätestens dann ärgerlich, wenn die Abmahnung sich auf einen Titel aus einem Top-100-Chartcontainer bezieht oder ein Musiktitel von einem Sampler betroffen ist. In der Vergangenheit haben einige Kanzleien für verschiedene Rechteinhaber Abmahnungen verschickt, die sich jeweils auf mehrere Werke aus einem solchen Verbund beziehen. Die Folge: ein einmal abgegebenes Schuldanerkenntnis kann unter Umständen auf die übrigen Fälle übertragen werden, so dass eine Abwehr / Senkung der Schadenersatzbeträge deutlich erschwert wird.

4. Ein weiterer beliebter Fehler ist es, der Gegenseite eine abgeänderte Unterlassungserklärung zu übersenden, gleichzeitig einen reduzierten Pauschalbetrag für die Rechtsverletzung zu überweisen. In der Vergangenheit sind hier einige Fälle bekannt geworden, in denen die bloß anteilige Zahlung von den abmahnenden Rechteinhabern bzw. deren Anwälten als Schuldanerkenntnis verstanden worden sind. Die Folge: die Angelegenheit war keineswegs erledigt, sondern der Abgemahnte durfte sich weiter mit ihr befassen.

5. Unserer Erfahrung nach sollten Abgemahnte auch vorsichtig damit sein, welche Informationen zum Sachverhalt an die Gegenseite herausgegeben werden. Es gibt durchaus Fälle, in denen der Abgemahnte aus dem Wunsch heraus, bei der Sachverhaltsaufklärung behilflich zu sein und so die Forderungen von sich abzuwenden, die Haftung für die Gegenseite geradezu dingfest gemacht hat. Schnell kann es passieren, dass der Gegenseite durch den Vortrag falscher Argumente ein zweiter Schuldner untergeschoben oder die eigene Haftung unbewusst eingeräumt wird. Insbesondere wer sich völlig ohne anwaltliche Beratung gegen den Anspruch wehren möchte, sollte hier sehr vorsichtig sein und eher schweigen denn sich äußern.

Neben diesen ausgewählten Fehlern bei der Reaktion auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung gibt es einige weitere Punkte, die beachtet werden sollten. Im Idealfall sollte aber die Vorgehensweise erst nach einer anwaltlichen Beratung festgelegt werden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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