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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Waldorf Frommer – Abmahnung – Die drei ??? – und die Rache der Samurai

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH Betroffenes Werk: Die drei ??? - und die Rache der Samurai Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch…

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Abmahnung – Ghost Rider: Spirit of Vengeance (3D)

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH Betroffenes Werk: Ghost Rider: Spirit of Vengeance (3D) Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden…

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Abmahnung Waldorf Frommer – Ghost Rider: Spirit of Vengeance (3D)

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH Betroffenes Werk: Ghost Rider: Spirit of Vengeance (3D) Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden…

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Abmahnung – Ghost Rider: Spirit of Vengeance (3D)

Erneut wurde in unserer Kanzlei eine Abmahnung zur Prüfung vorgelegt: Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH Betroffenes Werk: Ghost Rider: Spirit of Vengeance (3D) Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem…

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Waldorf Frommer – Abmahnung – Die drei Fragezeichen ??? (Folge 150) Geisterbucht: Rashuras Schatz – Flammendes Wasser – Der brennende Kristall

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH Betroffenes Werk: Die drei Fragezeichen ??? (Folge 150) Geisterbucht: Rashuras Schatz - Flammendes Wasser - Der brennende Kristall Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem…

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Waldorf Frommer – Abmahnung – Die drei Fragezeichen ??? (Folge 152) Skateboardfieber

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH Betroffenes Werk: Die drei Fragezeichen ??? (Folge 152) Skateboardfieber Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben…

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Waldorf Frommer – Abmahnung – Die drei Fragezeichen ??? (Folge 153) …und das Fußballphantom

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH Betroffenes Werk: Die drei Fragezeichen ??? (Folge 153) …und das Fußballphantom Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch…

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Waldorf Frommer – Abmahnung – Die drei Fragezeichen ??? (Folge 149) Der namenlose Gegner

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH Betroffenes Werk: Die drei Fragezeichen ??? (Folge 149) Der namenlose Gegner Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch…

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Waldorf Frommer – Abmahnung – Die drei Fragezeichen ??? (Folge 151) Schwarze Sonne

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH Betroffenes Werk: Die drei Fragezeichen ??? (Folge 151) Schwarze Sonne Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls…

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Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte – Abmahnung – Straight from the Hood – Der Rhythmus der Barrios

Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Rechteinhaber: Infopictures GmbH Betroffenes Werk: Straight from the Hood – Der Rhythmus der Barrios Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch…

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