Die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH ist unserer Kenntnis nach seit Kurzem ebenfalls im Bereich der Forderungseintreibung bei Abmahnfällen tätig. Offensichtlich geht es hierbei überwiegend um die Eintreibung von Forderungen, die ursprünglich von der Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrag verschiedener Mandanten gegenüber Abgemahnten geltend gemacht wurden. Die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH richtet nun Zahlungsaufforderungen an die betroffenen Internetanschlussinhaber.
Üblicherweise werden mit den Forderungsschreiben Beträge geltend gemacht, die sich aus dem ursprünglichen Abmahnbetrag von 1.298,- EUR zuzüglich Inkassokosten zwischen 300,- und 400,- EUR (für Verzugszinsen, Kontoführungskosten und Inkassokosten) zusammensetzen und damit die stolze Summe von ca. 1.700,- EUR erreichen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Inkassobüros wird vorliegend nicht pauschal behauptet, die jeweilige Forderung sei unbestritten. Außerdem droht die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH nicht ausdrücklich mit einer Meldung an die SCHUFA. Letzteres ist bei vielen anderen Inkassounternehme der Fall. Unter strengen Voraussetzungen ist dies gleichwohl möglich, unabhängig davon, ob der Hinweis im Schreiben enthalten ist oder nicht. Aus diesem Grund sollte hier dennoch überlegt gehandelt werden. Dies gilt umso mehr, da jedenfalls mit einem gerichtlichen Vorgehen gedroht wird, falls die Forderungen nicht erfüllt werden.
Wir empfehlen grundsätzlich, sich einerseits durch derartige Schreiben nicht unter Druck setzen zu lassen, gleichermaßen aber eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung in Erwägung zu ziehen.