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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH ist unserer Kenntnis nach seit Kurzem ebenfalls im Bereich der Forderungseintreibung bei Abmahnfällen tätig. Offensichtlich geht es hierbei überwiegend um die Eintreibung von Forderungen, die ursprünglich von der Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrag verschiedener Mandanten gegenüber Abgemahnten geltend gemacht wurden. Die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH richtet nun Zahlungsaufforderungen an die betroffenen Internetanschlussinhaber.

Üblicherweise werden mit den Forderungsschreiben Beträge geltend gemacht, die sich aus dem ursprünglichen Abmahnbetrag von 1.298,- EUR zuzüglich Inkassokosten zwischen 300,- und 400,- EUR (für Verzugszinsen, Kontoführungskosten und Inkassokosten) zusammensetzen und damit die stolze Summe von ca. 1.700,- EUR erreichen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Inkassobüros wird vorliegend nicht pauschal behauptet, die jeweilige Forderung sei unbestritten. Außerdem droht die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH nicht ausdrücklich mit einer Meldung an die SCHUFA. Letzteres ist bei vielen anderen Inkassounternehme der Fall. Unter strengen Voraussetzungen ist dies gleichwohl möglich, unabhängig davon, ob der Hinweis im Schreiben enthalten ist oder nicht. Aus diesem Grund sollte hier dennoch überlegt gehandelt werden. Dies gilt umso mehr, da jedenfalls mit einem gerichtlichen Vorgehen gedroht wird, falls die Forderungen nicht erfüllt werden.

Wir empfehlen grundsätzlich, sich einerseits durch derartige Schreiben nicht unter Druck setzen zu lassen, gleichermaßen aber eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung in Erwägung zu ziehen.

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