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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Die infoscore Forderungsmanagement GmbH ist unserer Kenntnis nach ebenfalls im Bereich der Forderungseintreibung bei Abmahnfällen tätig. Offensichtlich geht es hierbei überwiegend um die Eintreibung von Forderungen, die ursprünglich von den Kanzleien Schutt Waetke oder SKW Schwarz im Auftrag verschiedener Mandanten gegenüber Abgemahnten geltend gemacht wurden. Die infoscore Forderungsmanagement GmbH richtet dann bei Nichtzahlung in einigen Fällen Zahlungsaufforderungen an die betroffenen Internetanschlussinhaber.

Üblicherweise werden mit den Forderungsschreiben Beträge geltend gemacht, die sich aus dem ursprünglichen Abmahnbetrag zuzüglich Inkassokosten zusammensetzen. Oft sind die dabei geltend gemachten Forderungen deutlich höher angesiedelt als in den ursprünglichen Abmahngschreiben.

Nach ebenfalls erfolgloser Aufforderung durch die infoscore Forderungsmanagement GmbH wird die Angelegenheit regelmäßig an die Kanzlei Haas & Kollegen weitergegeben, die dann gelegentlich einen Mahnbescheid beantragt. Solche Mahnbescheide bewegen sich dann üblicherweise in einer Höhe von 1.700,- – 1.900,- EUR, da auch die Kanzlei Haas & Kollegen nochmals Kosten geltend macht.

Wir empfehlen grundsätzlich, sich einerseits durch derartige Schreiben nicht unter Druck setzen zu lassen, gleichermaßen aber eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung in Erwägung zu ziehen.

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