Die infoscore Forderungsmanagement GmbH ist unserer Kenntnis nach ebenfalls im Bereich der Forderungseintreibung bei Abmahnfällen tätig. Offensichtlich geht es hierbei überwiegend um die Eintreibung von Forderungen, die ursprünglich von den Kanzleien Schutt Waetke oder SKW Schwarz im Auftrag verschiedener Mandanten gegenüber Abgemahnten geltend gemacht wurden. Die infoscore Forderungsmanagement GmbH richtet dann bei Nichtzahlung in einigen Fällen Zahlungsaufforderungen an die betroffenen Internetanschlussinhaber.
Üblicherweise werden mit den Forderungsschreiben Beträge geltend gemacht, die sich aus dem ursprünglichen Abmahnbetrag zuzüglich Inkassokosten zusammensetzen. Oft sind die dabei geltend gemachten Forderungen deutlich höher angesiedelt als in den ursprünglichen Abmahngschreiben.
Nach ebenfalls erfolgloser Aufforderung durch die infoscore Forderungsmanagement GmbH wird die Angelegenheit regelmäßig an die Kanzlei Haas & Kollegen weitergegeben, die dann gelegentlich einen Mahnbescheid beantragt. Solche Mahnbescheide bewegen sich dann üblicherweise in einer Höhe von 1.700,- – 1.900,- EUR, da auch die Kanzlei Haas & Kollegen nochmals Kosten geltend macht.
Wir empfehlen grundsätzlich, sich einerseits durch derartige Schreiben nicht unter Druck setzen zu lassen, gleichermaßen aber eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung in Erwägung zu ziehen.