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Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Filesharing-Abmahnung – Häufige Fehler: Verwendung kostenloser Muster ohne Rechtskenntnisse

closeDieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.

Nach dem Erhalt einer Filesharing-Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch die rechtswidrige Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Tauschbörse gibt es einige Fehler, die von Betroffenen über die Jahre hinweg immer wieder begangen werden. In dieser Beitragsreihe werden einige dieser Fehler bei der Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung dargestellt.

Fehler nach Erhalt einer Abmahnung: Verwendung kostenloser Muster aus dem Internet ohne Kenntnisse der rechtlichen Hintergründe

Nach Erhalt einer Abmahnung sucht der abgemahnte Anschlussinhaber einen kostengünstigen Weg, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Er stößt dabei im Internet auf diverse Musterschreiben, deren Verwendung ihm als geeignet erscheint. Die rechtlichen Hintergründe sind ihm zumindest teilweise unklar, er vertraut aber auf die Ratschläge juristischer Laien, die in diversen Foren aufzufinden sind.

Was ist richtig?

Ein Ablauf wie der obige ist alles andere als selten. Es gibt bereits seit mehreren Jahren verschiedenste Muster im Internet, mit denen Abgemahnten eine kostenlose Verteidigung im Falle einer Filesharing-Abmahnung ermöglicht werden soll. Leider haben wir in den letzten Jahren im Rahmen unserer Beratungen festgestellt, dass zahlreiche der zur Verfügung gestellten Muster entweder völlig ungeeignet sind oder im besten Falle nur ein absolutes Mindestmaß an Verteidigung ermöglichen. Außerdem ist festzustellen, dass oft die zu den Mustern gelieferten Erklärungen entweder zu knapp oder unzutreffend sind oder – weil allgemein gehalten – für viele Betroffene schlicht unverständlich sind. Zwar gibt es andererseits auch Muster, die aus unserer Sicht durchaus brauchbar sind, um zumindest eine minimale Verteidigung aufzubauen, allerdings: woher soll ein juristischer Laie wissen, welches Muster den rechtlichen Ansprüchen genügt?

Nach Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing sollte jeder Abgemahnte sich darüber bewusst werden, das Urheberrecht eine rechtliche Spezialmaterie ist und die zielführende Bearbeitung derartiger Verfahren ein mehrjähriges Studium, eine Referendarsausbildung und das Ablegen zweier Staatsexamina erfordert. Gerade im Bereich des Urheberrechts ist die Rechtsprechung in stetiger Fortentwicklung, so dass eine umfassende Kenntnis im Recht unerlässlich ist.

Mit anderen Worten: wer nicht über ausreichende Kenntnisse in diesem Bereich verfügt, der wird nicht um die Beratung durch einen Anwalt bzw. dessen Beauftragung herumkommen. Aufgrund unserer täglichen Beratungspraxis, insbesondere den zahlreichen gerichtlichen Verfahren, in denen wir Abgemahnte vertreten haben, die sich außergerichtlich ohne Anwalt verteidigen wollten und dementsprechend in den meisten Fällen mehr oder weniger grobe Fehler begangen haben, erlauben wir uns die Feststellung, dass Filesharing-Abmahnungen entgegen anderslautender Aussagen eben doch komplexe Rechtsstreitigkeiten sind.

Was Sie nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung tun sollten

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse erhalten haben, dann sollten Sie keine Experimente machen. Das obige Beispiel bezieht sich nur auf einen von zahlreichen Fehlern, die durch eine unrichtige Einschätzung der Sach- oder Rechtslage in diesem Bereich begangen werden können und letztlich für den abgemahnten Anschlussinhaber negative Folgen haben, die unter Umständen nicht mehr repariert werden können.

Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie und auch wenn es sich bei Filesharing-Abmahnungen um seit Jahren auftretende Rechtsstreitigkeiten handelt, so sollte insoweit immer eine Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte in Anspruch genommen werden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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