Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Filesharing-Abmahnung – Häufige Fehler: Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung ohne Prüfung des Sachverhalts

closeDieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.

Nach dem Erhalt einer Filesharing-Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch die rechtswidrige Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Tauschbörse gibt es einige Fehler, die von Betroffenen über die Jahre hinweg immer wieder begangen werden. In dieser Beitragsreihe werden einige dieser Fehler bei der Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung dargestellt.

Fehler nach Erhalt einer Abmahnung: Massenhafte Abgabe vorbeugender Unterlassungserklärungen

Nach Erhalt einer Abmahnung befürchtet der abgemahnten Anschlussinhaber, dass weitere Abmahnungen folgen könnten. Er möchte dies vermeiden und entschließt sich da her vorbeugend Unterlassungserklärungen abzugeben. Dieses Vorgehen kann aber falsch sein.

Was ist richtig?

Richtig ist: in vielen Fällen kann die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung weiteren Abmahnungen zuvorkommen. Insbesondere bei Abmahnungen von Musiktiteln, die aus sog. Top 100-Chart Containers stammen, sind weitere Abmahnungen der Erfahrung nach wahrscheinlich. Ähnlich kann dies auch betreffend Fernsehserien gesagt werden. Trotzdem bedeutet der Erhalt nur einer Abmahnung nicht, dass in naher Zukunft zahlreiche weitere Abmahnungen folgen müssen. Diese Situation stellt jeden abgemahnten Anschlussinhaber vor die Entscheidung, ob er prophylaktisch ein noch nicht existentes Problem angehen möchte oder ob es sich nur in dem Fall, dass tatsächlich eine Abmahnung folgt, mit dieser befassen möchte. An dieser Stelle muss offen gesagt werden, dass die optimale Vorgehensweise in einer solchen Situation auch unter den Anwälten, die Abgemahnte wegen Filesharing vertreten, in höchstem Maße umstritten ist. Im Grundsatz geht es hierbei um die Abwägung, durch die Abgabe vorbeugender Unterlassungserklärungen jeweils ein lebenslanges Haftungsrisiko einzugehen oder eben weitere Abmahnungen sowie ggf. daraus folgende Rechtsstreitigkeiten in Kauf zu nehmen. Aus unserer Sicht verbietet sich an dieser Stelle ein pauschaler Aufschlag, wie vorgegangen werden sollte. Hier sollte in jedem Fall mit einem Anwalt erörtert werden, wie das Problem zu lösen ist. Eine umfassende Darstellung dieser Problematik finden Sie auch in unserem Artikel: Die vorbeugende Unterlassungserklärung

Was Sie nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung tun sollten

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse erhalten haben, dann sollten Sie keine Experimente machen. Das obige Beispiel bezieht sich nur auf einen von zahlreichen Fehlern, die durch eine unrichtige Einschätzung der Sach- oder Rechtslage in diesem Bereich begangen werden können und letztlich für den abgemahnten Anschlussinhaber negative Folgen haben, die unter Umständen nicht mehr repariert werden können.

Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie und auch wenn es sich bei Filesharing-Abmahnungen um seit Jahren auftretende Rechtsstreitigkeiten handelt, so sollte insoweit immer eine Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte in Anspruch genommen werden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen