Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
Filesharing-Abmahnung – Häufige Fehler: Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung ohne Prüfung des Sachverhalts

Nach dem Erhalt einer Filesharing-Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch die rechtswidrige Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Tauschbörse gibt es einige Fehler, die von Betroffenen über die Jahre hinweg immer wieder begangen werden. In dieser Beitragsreihe werden einige dieser Fehler bei der Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung dargestellt.
Fehler nach Erhalt einer Abmahnung: Massenhafte Abgabe vorbeugender Unterlassungserklärungen
Nach Erhalt einer Abmahnung befürchtet der abgemahnten Anschlussinhaber, dass weitere Abmahnungen folgen könnten. Er möchte dies vermeiden und entschließt sich da her vorbeugend Unterlassungserklärungen abzugeben. Dieses Vorgehen kann aber falsch sein.
Was ist richtig?
Richtig ist: in vielen Fällen kann die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung weiteren Abmahnungen zuvorkommen. Insbesondere bei Abmahnungen von Musiktiteln, die aus sog. Top 100-Chart Containers stammen, sind weitere Abmahnungen der Erfahrung nach wahrscheinlich. Ähnlich kann dies auch betreffend Fernsehserien gesagt werden. Trotzdem bedeutet der Erhalt nur einer Abmahnung nicht, dass in naher Zukunft zahlreiche weitere Abmahnungen folgen müssen. Diese Situation stellt jeden abgemahnten Anschlussinhaber vor die Entscheidung, ob er prophylaktisch ein noch nicht existentes Problem angehen möchte oder ob es sich nur in dem Fall, dass tatsächlich eine Abmahnung folgt, mit dieser befassen möchte. An dieser Stelle muss offen gesagt werden, dass die optimale Vorgehensweise in einer solchen Situation auch unter den Anwälten, die Abgemahnte wegen Filesharing vertreten, in höchstem Maße umstritten ist. Im Grundsatz geht es hierbei um die Abwägung, durch die Abgabe vorbeugender Unterlassungserklärungen jeweils ein lebenslanges Haftungsrisiko einzugehen oder eben weitere Abmahnungen sowie ggf. daraus folgende Rechtsstreitigkeiten in Kauf zu nehmen. Aus unserer Sicht verbietet sich an dieser Stelle ein pauschaler Aufschlag, wie vorgegangen werden sollte. Hier sollte in jedem Fall mit einem Anwalt erörtert werden, wie das Problem zu lösen ist. Eine umfassende Darstellung dieser Problematik finden Sie auch in unserem Artikel: Die vorbeugende Unterlassungserklärung
Was Sie nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung tun sollten
Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse erhalten haben, dann sollten Sie keine Experimente machen. Das obige Beispiel bezieht sich nur auf einen von zahlreichen Fehlern, die durch eine unrichtige Einschätzung der Sach- oder Rechtslage in diesem Bereich begangen werden können und letztlich für den abgemahnten Anschlussinhaber negative Folgen haben, die unter Umständen nicht mehr repariert werden können.
Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie und auch wenn es sich bei Filesharing-Abmahnungen um seit Jahren auftretende Rechtsstreitigkeiten handelt, so sollte insoweit immer eine Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte in Anspruch genommen werden.