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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngVO) sind einer der häufigen Abmahngründe für Shop-Betreiber. In der Preisangabenverordnung ist detailliert geregelt, wie Preise gegenüber Verbrauchern anzugeben sind, so dass bei Nicht-Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben schnell ein abmahnfähiger Verstoß gegeben ist.

Verstöße dagegen, wie die Preisangabe zu erfolgen hat, können z.B. darin bestehen, dass sich keine oder widersprüchliche Angaben zur Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer finden, dass Angaben zur Mehrwertsteuer erfolgen, obwohl tatsächlich keine Umsatzsteuer erhoben wird (sog. „Kleinunternehmer“) oder auch darin, dass die Angaben an falscher Stelle oder nicht rechtzeitig beim Bestellvorgang erfolgen. Fehler können außerdem bei der Angabe der Endpreise passieren (z.B. dahingehend, dass versäumt wird, auf ggf. zusätzlich anfallende Versandkosten hinzuweisen) oder im Rahmen der Angabe von des Grundpreises.

Kommt es insoweit zu einem Rechtsverstoß, so kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, z.B. durch einen Mitbewerber, die Folge sein, mit der dann u.a. Unterlassungsansprüche und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht werden. In einem solchen Fall muss das weitere Vorgehen genau überlegt werden.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hier um ein außergerichtliches Verfahren, mit dem verschiedene Ansprüche schnell und kostengünstig durchgesetzt werden können.

Ansprüche einer Abmahnung

Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche erhoben.

Zunächst geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Vereinfacht ausgedrückt ist Inhalt eines Unterlassungsanspruchs, dass ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft abzustellen ist. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ein Unterlassungsanspruch kann nach der Rechtsprechung nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Ein wichtiger Anspruch ist der auf Kostenerstattung. Da dem Abmahner aus einer berechtigten Abmahnung keine Kosten bleiben sollen, kann dieser sich an den Rechtsverletzer halten. Zusätzlich gibt es Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Besonders wichtig: Der Unterlassungsanspruch

Die größte Bedeutung kommt dem erhobenen Unterlassungsanspruch zu. Dies zeigt sich sowohl in rechtlichen als auch finanziellen Auswirkungen. Vor allem stellt sich die Frage, ob wegen des Unterlassungsanspruchs eine einstweilige Verfügung droht oder eine Unterlassungsklage erhoben werden kann. Gerichtliche Verfahren wegen des Unterlassungsanspruchs führen regelmäßig zu sehr hohen Kosten. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Unternehmer müssen hier doppelt überlegen, wie kurzfristig reagiert werden muss und welche Folgen sich hieraus langfristig ergeben.

Es muss nochmals festgehalten werden, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung nicht der Erstattungsanspruch ist. Auch bei möglicherweise hohen Kosten gilt es hier, die Ansprüche aus der Abmahnung richtig einzuordnen.

Richtig reagieren nach einer Abmahnung

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Es kann hier nicht pauschal zu einer bestimmten Vorgehensweise geraten werden, die immer erfolgreich ist. Grundsätzlich müssen Sachverhalt und Rechtslage umfassend geprüft werden, ehe eine Reaktion erfolgt. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Kurz gesetzte Fristen sind in einer Abmahnung nicht nur der Regelfall, sondern (sofern nicht zu kurz) auch rechtlich zulässig. Deswegen sollte auch schnell reagiert werden. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren, verbunden mit erheblich höheren Kosten.

Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun sollten

Nach richtiger Einordnung des Zahlungsanspruches und des Unterlassungsanspruches kann damit begonnen werden, das Problem zu lösen.

  • Rufen Sie nicht bei Gegner an oder nehmen Sie sonst Kontakt mit ihm auf, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
  • Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie in keinem Fall die originale Unterlassungserklärung ab!
  • Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren
  • Notieren Sie die gesetzten Fristen
  • Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch

In der Rechtsanwaltskanzlei Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR aus Freising beraten Herr Rechtsanwalt Ulrich Schreiner und Herr Rechtsanwalt Matthias Lederer Sie zu allen Fragen aus dem Wettbewerbsrecht wie z.B. nach Erhalt einer Abmahnung. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch im Falle eines gerichtlichen Verfahrens und werden gern im gesamten Bundesgebiet für Sie tätig.

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