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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

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Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

In diesem Beitrag haben wir einige Informationen zusammengestellt, die sich auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausgesprochen durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus 51379 Leverkusen beziehen.

Wir haben bereits zahlreiche Mandanten beraten und vertreten, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben. Nutzen Sie daher die nachfolgende Darstellung, um sich einen ersten Überblick über einige allgemeine Rechtsfragen in diesem Bereich zu verschaffen. Gleichermaßen weisen wir darauf hin, dass die hier verfügbaren Informationen selbstverständlich eine anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können und auch nicht sollen.

Wer ist der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.?

Bei dem IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. handelt es sich um einen Verein, der seine Mitglieder bei einem rechtskonformen Onlinehandel unterstützt. Insoweit bietet der Verein seinen Mitgliedern u.a. verschiedene Mustertexte zum Schutz vor Abmahnungen an und informiert über Entwicklungen u.a. im Wettbewerbsrecht.

Daneben tritt der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. auch selbst als Abmahner auf und verfolgt Wettbewerbsverstöße, die durch Onlinehändler begangen werden.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte rechtswidrige Handlung zukünftig zu unterlassen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hier um ein außergerichtliches Verfahren, mit dem verschiedene Ansprüche schnell und kostengünstig durchgesetzt werden können.

Darf der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. Abmahnungen aussprechen?

Eine der ersten Fragen, die wir im Rahmen der Beratung von Mandanten oft gestellt bekommen, ist die, ob der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. überhaupt eine solche Abmahnung aussprechen darf. Nach dem deutschen Recht ist der Ausspruch von Abmahnungen nämlich nicht jedem gestattet.

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wird unserer Kenntnis nach in der bisherigen Rechtsprechung als aktivlegitimierter Verband im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG behandelt.

Gemeint ist damit die Berechtigung zur Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen im Falle von unlauterem Wettbewerb durch solche rechtsfähigen Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, wenn sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt.

In der überwiegenden Rechtsprechung ist dem IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. bislang die Aktivlegitimation zugesprochen worden.

Die Ansprüche einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

Üblicherweise werden mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung mehrere Ansprüche geltend gemacht.

Hauptsächlich geht es um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Unterlassungsansprüche dienen allgemein dazu, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen bzw. deren Wiederholung in Zukunft zu verhindern. Wenn dieser Anspruch besteht, so kann dieser zum Beispiel durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß einfach nur abzustellen.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Ein wichtiger Anspruch ist der auf Kostenerstattung. Es geht hierbei darum, die Kosten einer berechtigten Abmahnung gegenüber dem Rechtsverletzer geltend zu machen.

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. macht unserer Erfahrung nach in Abmahnungen neben dem Unterlassungsanspruch immer einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 195,- Euro zzgl. USt. (= 232,05 Euro) geltend.

Der Hauptanspruch aus der Abmahnung: Unterlassung

Der mit einer Abmahnung verbundene Unterlassungsanspruch ist der wichtigste Punkt, den es zu klären gilt. Das hat sowohl rechtliche als auch finanzielle Gründe. Rechtlich und bezogen auf den Unterlassungsanspruch geht es vor allem um die Frage, ob Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung drohen. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Langfristig muss andererseits bedacht werden, dass nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Für Unternehmer ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.

Der Zahlungsanspruch andererseits stellt sich – bei jeder Abmahnung – im Regelfall als untergeordnetes Problem dar.

Welche Rechtsverstöße werden durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. abgemahnt?

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. ist uns im Rahmen seiner Abmahntätigkeit bislang vor allem mit der Verfolgung von leicht festzustellenden Rechtsverstößen, die u.a. auf der Handelsplattform eBay begangen werden, aufgefallen. Die bloße Tatsache, dass es sich insoweit um einfach festzustellende Rechtsverletzungen handelt, führt allerdings nicht dazu, dass die Abmahnungen durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. als Abzocke angesehen werden könnten. Auch ein Verstoß, der sehr einfach festgestellt und verfolgt werden kann ist letztlich ein Verstoß gegen eine rechtliche Verpflichtung. Vor diesem Hintergrund können wir bislang festhalten, dass die uns zur Bearbeitung übergebenen Abmahnungen durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. die Abmahnungen allesamt begründet waren und damit ein Unterlassungsanspruch bestanden hat.

Abmahnungen durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. haben sich in den hier bearbeiteten Fällen u.a. auf folgende Sachverhalte bezogen:

  • unzulässige AGB-Klauseln
  • fehlerhafte / veraltete Widerrufsbelehrung
  • Fehlen des Muster-Widerrufsformulars
  • Fehlender Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
  • fehlender Hinweis auf die Speicherung des Vertragstextes
  • fehlender Hinweis auf die OS-Schlichtungsplattform
  • Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngVO)
  • fehlende Angaben dazu, dass der Preis die Mehrwertsteuer enthält
  • unzulässige Garantiewerbung
  • fehlerhafte / unzureichende Informationen zu den Versandkosten

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, stellt aber einen Überblick über die häufigsten Abmahngründe dar.

Wie sollte nach Erhalt einer Abmahnung durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. nicht reagiert werden?

Auch wenn viele unserer Mandanten der (unzutreffenden) Auffassung sind, dass das Geschäftsmodell des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. als Abzocke einzuordnen ist: wir raten in jedem Fall davon ab, die Abmahnung einfach zu ignorieren.

Sofern der Abgemahnte auf die Abmahnung nicht reagiert und die Abmahnung begründet ist, hat der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Ein solches Verfahren kann zu Verfahrenskosten im Bereich mehrerer tausend Euro führen – und damit die Angelegenheit völlig unnötig verteuern.

Es ist daher wichtig, dass innerhalb der oft kurz gesetzten Frist eine Reaktion erfolgt.

Ebenso falsch wäre es aber, die Ansprüche ohne jede Prüfung sofort zu erfüllen. Vielmehr sollte die richtige Reaktion in der Beratung mit einem Rechtsanwalt geklärt werden.

Wie sollte nach Erhalt einer Abmahnung durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. reagiert werden?

Wichtig ist zunächst zu betonen, dass Abmahnungen durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aufgrund der relativ geringen Zahlungsforderung von nur 232,05 Euro leicht zu einer vorschnellen, häufig aber falschen Reaktion verleiten können.

Richtig ist zwar, dass die Abmahnkosten bei Abmahnungen durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. deutlich niedriger ausfallen, als wenn die Abmahnung durch einen Mitbewerber erfolgt, der einen Rechtsanwalt mit dem Ausspruch der Abmahnung beauftragt hat. In solchen Fällen können schnell Abmahnkosten von mehreren hundert bis über tausend Euro anfallen.

Es wäre trotzdem falsch, die Zahlungsforderung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. sofort auszugleichen, da es sich hier nur um einen untergeordneten Anspruch handelt.

Die verhältnismäßig niedrige Zahlungsforderung bei Abmahnungen durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. folgt im Übrigen aus einer Deckelung der Abmahnkosten auf diese Kostenpauschale und nicht daraus, dass die Abmahnung „weniger wert“ wäre.

Wir raten unseren Mandanten immer dazu, den Blick zu allererst auf die Unterlassungsforderung zu richten, denn bei einer begründeten Abmahnung muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. fügt unserer Erfahrung nach den Abmahnungen auch immer ein vorgefertigtes Muster bei, von dessen Verwendung wir allerdings abraten. Unserer Einschätzung nach bietet es sich in den meisten Fällen vielmehr an, eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben, die die Haftungsrisiken für den Abgemahnten so weit als möglich begrenzt.

Gleichzeitig müssen natürlich die beanstandeten Rechtsverstöße behoben werden. Das ist schon deswegen wichtig, um weitere Abmahnungen (z.B. durch Mitbewerber) zu verhindern, aber auch, weil nach Abgabe einer Unterlassungserklärung eine teure Vertragsstrafe droht, sofern der Rechtsverstoß sich wiederholt.

Die Geltendmachung von Vertragsstrafen durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. ist uns nicht nur seit mehreren Jahren dadurch bekannt geworden, dass er Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen ausspricht. Seit etwa dem Jahr 2015 sind uns auch vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. eine Vertragsstrafe geltend gemacht hat, nachdem der Abgemahnte eine (häufig zu weit gefasste) Unterlassungserklärung abgegeben hat, gleichzeitig den beanstandeten Rechtsverstoß nicht behoben hat.

Solche Entwicklungen sind besonders ärgerlich: zum einen fällt in einem solchen Fall eine Vertragsstrafe an, die ohne weiteres 3.000,- Euro oder mehr betragen kann. Zum anderen entsteht bei einem neuerlichen Rechtsverstoß ein neuer Unterlassungsanspruch, so dass eine weitere Abmahnung droht.

Wenn Sie tatsächlich zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert werden, sollten Sie sich in jedem Fall durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Nicht immer ist die Geltendmachung tatsächlich berechtigt und eine Zahlung kann vollständig abgewehrt werden. Ebenso gibt es Fälle, in denen die Vertragsstrafe zwar berechtigterweise verlangt wird, allerdings zu hoch bemessen ist. In solchen Fällen sind dann zumindest Reduzierungen möglich.

Noch besser ist es natürlich, wenn bereits im Vorfeld vermieden wird, dass es überhaupt zu einem Verstoß gegen eine abzugebende oder abgegebene Unterlassungserklärung kommt: auch deswegen sollte ein Rechtsanwalt zur Beratung aufgesucht werden.

Wie Sie nach Erhalt einer Abmahnung durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. weiter vorgehen sollten

Handeln Sie auf keinen Fall übereilt, sondern nehmen Sie in jedem Fall die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch.

  • Rufen Sie nicht bei Gegner an oder nehmen Sie sonst Kontakt mit ihm auf, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
  • Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet – in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  • Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren
  • Notieren Sie die gesetzten Fristen
  • Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten

In der Rechtsanwaltskanzlei Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR aus Freising beraten Herr Rechtsanwalt Ulrich Schreiner und Herr Rechtsanwalt Matthias Lederer Sie zu allen Fragen aus dem Wettbewerbsrecht.

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