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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Sofern ein Mietverhältnis nicht zeitlich befristet ist, kann dieses je nach Sachverhalt auf unterschiedliche Weise beendet werden. In Betracht kommen z.B.

  • eine Anfechtung des Mietverhältnisses
  • ein Aufhebungsvertrag
  • eine außerordentliche (fristlose) Kündigung (z.B. bei Verzug mit der Zahlung der Miete) oder
  • eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung (z.B. wegen Eigenbedarf)

Je nach Form der Beendigung eines Mietverhältnisses sind unterschiedliche Anforderungen zu beachten, die sich z.B. auf den Kündigungszeitpunkt / das Ende des Mietverhältnisses oder die Angaben zum Kündigungsgrund beziehen. Zum Beispiel muss eine Kündigung wegen Nichtzahlung der Miete anders begründet werden als eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Bei einer Eigenbedarfskündigung ist eine Begründung notwendig, bei einem Aufhebungsvertrag kann frei über das Ende des Mietverhältnisses verfügt werden.

Wie auch immer das Mietverhältnis beendet wird: zieht der Mieter nicht aus, so muss auf Räumung geklagt werden. Eine solche Räumungsklage ist vor allem wegen der zeitlichen und finanziellen Fragen rechtlich abzusichern.

Im umgekehrten Fall ist es auch möglich, gegen eine Kündigung Widerspruch zu erheben oder sich gegen eine Räumung zur Wehr zu setzen.

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