Aufgrund der Entscheidung des BGH vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08 betreffend die Haftung des Internetanschlussinhabers bei Nutzung eines unverschlüsselten WLAN-Netzwerkes sollten bei Einrichtung eines Funknetzwerkes einige Punkte beachtet werden. Schließlich hat der BGH mit der Entscheidung folgende Grundprinzipien festgelegt (es handelt sich hierbei um 2 der 3 Leitsätze der Entscheidung):
1. Wer mittels „zuverlässiger Software“ als Inhaber einer IP-Adresse identifiziert wird, über die Rechtsverletzungen begangen werden, den trifft die Darlegungslast dafür, wieso er die Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Gelingt dieser Beweis, haftet er nicht als Täter.
2. Für ein schlecht gesichertes WLAN besteht Störerhaftung. Als Störer haftet nicht, wer sein WLAN zum Zeitpunkt des Einrichtens mit einem individuellen Passwort in einem marktüblichen Verschlüsselungsstandard gesichert hat. Eine spätere Verbesserung der Sicherung ist nicht notwendig.
Um eine Haftung so weit wie möglich auszuschließen, sollten daher folgende Punkte bei der Einrichtung eines WLAN-Netzwerkes beachtet werden:
- Bei Nichtgebrauch sollte das Funknetzwerk abgeschaltet werden. Nötigenfalls muss der Router ausgeschaltet werden.
- Aktivieren Sie in jedem Fall die bestmögliche Verschlüsselung. Nach derzeitigem Stand der Technik sollte eine WPA/ WPA2 Verschlüsselung eingerichtet werden, eine WEP-Verschlüsselung ist nur dann ausreichend, wenn die Hardware keine bessere Verschlüsselungstechnik ermöglicht.
- Ändern Sie den Namen des Funknetzwerkes (SSID). Verwenden Sie am besten eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben.
- Weiter sollte die Übertragung der SSID abgeschaltet werden. Hierdurch wird das Funknetzwerk „versteckt“.
- Der Router selbst sollte durch ein kryptisches Passwort gesichert sein. Zur Erzeugung sicherer Passwörter bietet sich etwa die Nutzung von Passwort-Generatoren an. Auf keinen Fall dürfen leicht zu erratende oder gar die voreingestellten Passwörter verwendet werden.
- Sinnvoll ist auch die Vergabe fester IP-Adressen für die im Netzwerk befindlichen Computer nach Abschaltung des DHCP-Servers. Bei der Vergabe der IP-Adressen sollte auf Standard-IPs (z.B. 192.168.0.1) verzichtet werden.
- Schließlich ist auch die Nutzung von Mac-Filtern zu empfehlen. Hierdurch können sich nur vorher festgelegte Geräte im Netzwerk anmelden.