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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG München: Irreführung durch fehlende Angabe zu Überführungskosten für PKW

Nach einer Entscheidung des OLG München (Urteil vom 02.02.2012, Az.: 29 U 4176/11) sind auch bei einer Werbung mit PKW-Preisen "schon ab ... EUR" die Überführungskosten anzugeben. Die Angabe "zzgl. Überführungskosten", ohne die Überführungskosten konkret anzugeben, ist nicht ausreichend und…

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OLG Hamm: Werbung mit „volle Garantie“ ohne weitere Angaben wettbewerbswidrig

Das OLG Hamm hat entschieden (Urteil vom 22.11.2011, Az.: I-4 U 98/11), dass eine Werbung mit dem Begriff „volle Garantie“ wettbewerbswidrig ist, wenn darüber hinaus Verbraucher nicht durch weitere Angaben umfassend über ihre gesetzlichen Rechte aufgeklärt werden. Gegenüber Verbrauchern müssen…

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OLG München: Kundenabwerbung wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden

Das OLG München hat entschieden (Urteil vom 01.03.2012, Az.: 23 U 3746/11), dass das Abwerben von Kunden aus wettbewerbsrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht zu beanstanden und nur bei hinzutreten besonderer Umstände unlauter ist. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf…

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BGH: „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ nicht wettbewerbswidrig

Der BGH hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung ein erläuternder Einleitungssatz voraus gestellt werden darf (Urteil vom 09.11.2011, Az.: I ZR 123/10). Nach der Entscheidung ist es nicht wettbewerbswidrig, wenn die Widerrufsbelehrung den einleitenden Satz „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ enthält.…

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LG Kiel: Werbung mit „unbegrenzt surfen“ bei Drosselung der Internetgeschwindigkeit unzulässig

Nach einer Entscheidung des LG Kiel (Urteil vom 28.02.2012, Az.: 14 O 18/12) ist die Werbung eines Telekommunikationsunternehmens unzulässig, wenn dieses mit dem Werbeslogan „Unbegrenzt Internet Surfen“ wirbt, obwohl tatsächlich abhängig vom genutzten Datenvolumen eine Drosselung der Internetgeschwindigkeit erfolgt. Im…

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LG Ingolstadt: Verletzung der Impressumspflicht rechtfertigt Abmahnung

Der Verstoß gegen die Pflicht, auf einer Internetseite ein Impressum bereitzuhalten, kann abgemahnt werden. Auch das Landgericht Ingolstadt (Beschluss vom 06.02.2012, Az.: 1 HK O 105/12) hat kürzlich entschieden, dass ein fehlendes Impressum einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Im konkreten Fall hatte…

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OLG Hamm: Unterlassungserklärung kann grundsätzlich nicht angefochten werden

Das OLG Hamm hat entschieden (Urteil vom 22.03.2012, Az. I-4 U 194/11), dass eine abgegebene Unterlassungserklärung grundsätzlich nicht angefochten werden kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Erklärende bei Abgabe der Unterlassungserklärung zwar davon ausgeht, das abgemahnte Verhalten sei nicht…

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