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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Hamburg: Werbung mit „SMS-Flatrate“ ist irreführend, wenn für Auslands-SMS zusätzliche Entgelte anfallen

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 04.10.2012, Az.: 327 O 169/12 entschieden, dass eine Werbung als „SMS Flatrate“ irreführend ist, wenn für den Versand von SMS ins Ausland zusätzliche Kosten anfallen. Die in der Werbung verwendeten Formulierungen „Jetzt mit…

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OLG Hamm: Sofort-Kauf-Angebote mit Garantie müssen auf eBay Garantiebedingungen nennen

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 14. Februar 2013, Az.: 4 U 182/12 entschieden, dass Sofort-Kaufen-Angebote bei eBay die Garantiebedingungen genannt werden müssen, sofern mit einer Garantie geworben wird. Im konkreten Fall hatte der Verkäufer mit einer Herstellergarantie von…

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Abmahnung – eBay – Wettbewerbszentrale Stuttgart – wegen fehlenden Angaben nach Textilkennzeichnungsverordnung

Derzeit werden angeblich von der Wettbewerbszentrale Stuttgart wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen angeblich irreführender Werbung durch fehlende Angaben zur Materialbeschaffenheit/-zusammensetzung von Textilprodukten versandt. Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt gehandelt werden. Keinesfalls sollte, soweit beigefügt, die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden.…

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LG Heidelberg: Unterlassungserklärung für Werbung mittels Briefpost umfasst nicht Werbung mittels E-Mail-Werbung

Das LG Heidelberg hat mit Urteil vom 28.03.2013, Az.: 3 O 183/12 entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die sich auf die unerlaubte Zusendung von Werbung mittels Briefpost bezieht, nicht auch auf Fälle von E-Mail Werbung übertragen werden kann. In dem konkreten…

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OLG Köln: Webreanruf durch wohltätiges Unternehmen ist ohne Einverständnis wettbewerbswidrig

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 07.12.2012, Az.: 6 U 69/12, entschieden, dass auch für wohltätige Unternehmen das grundsätzliche Verbot gelte, keine unerlaubte Werbeanrufe ohne eine vorherige Einwilligung des Angerufenen zu tätigen. Der Entscheidung lag eine Streitigkeit zwischen einem…

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